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Vereinsknowhow
- Kurzinfo:
BMF aktualisiert Anweisungen zu den Mustertexten für Spendenbescheinigungen |
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Stand: 4.08.2011
Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht in einer Verwaltungsanweisung Vorgaben für die Verwendung der Mustertexte zu Spendenbescheinigungen. Die 2008 veröffentlichten neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind verbindlich. Der Zuwendungsempfänger muss die Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) anhand dieser Muster selbst erstellen. In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen aber nur die Angaben aus den veröffentlichten Mustern übernommen werden, die im Einzelfall zutreffen. Grundsätzlich dürfen Wortwahl und Reihenfolge der vorgeschriebenen Textpassagen nicht geändert werden. Zulässig ist dagegen die optische Hervorhebung von Textpassagen beispielsweise durch Einrahmungen und/oder vorangestellte Ankreuzkästchen. Besondere Angaben
müssen auf Sammelbestätigung gemacht werden. Anstelle
des Wortes "Bestätigung" muss hier das Wort "Sammelbestätigung"
verwendet werden. Auf der Sammelbestätigung ist außerdem
zu ergänzen: Auf der Sammelbestätigung ist die Gesamtsumme zu nennen. Auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in einer Anlage muss jede einzelne Zuwendung mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldspende) aufgelistet werden. Wichtiger Hinweis: Die aktuelle Fassung des Mustertextes für Geldspenden finden Sie als RTF-Datei (für alle Textverarbeitungen) im Onlinehandbuch. >> BMF-Schreiben vom 17.06.2011 Alle Informationen zum Thema Spenden finden Sie in unserem eBook "Der richtige Umgang mit Spenden" (PDF-Datei). |