Vereinsknowhow - Kurzinfo:
BMF aktualisiert Anweisungen zu den Mustertexten für Spendenbescheinigungen

Stand: 4.08.2011

Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht in einer Verwaltungsanweisung Vorgaben für die Verwendung der Mustertexte zu Spendenbescheinigungen.

Die 2008 veröffentlichten neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind verbindlich. Der Zuwendungsempfänger muss die Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) anhand dieser Muster selbst erstellen. In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen aber nur die Angaben aus den veröffentlichten Mustern übernommen werden, die im Einzelfall zutreffen.

Grundsätzlich dürfen Wortwahl und Reihenfolge der vorgeschriebenen Textpassagen nicht geändert werden. Zulässig ist dagegen die optische Hervorhebung von Textpassagen beispielsweise durch Einrahmungen und/oder vorangestellte Ankreuzkästchen.

Besondere Angaben müssen auf Sammelbestätigung gemacht werden. Anstelle des Wortes "Bestätigung" muss hier das Wort "Sammelbestätigung" verwendet werden. Auf der Sammelbestätigung ist außerdem zu ergänzen:
"Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden."

Auf der Sammelbestätigung ist die Gesamtsumme zu nennen. Auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in einer Anlage muss jede einzelne Zuwendung mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldspende) aufgelistet werden.

Wichtiger Hinweis:
Wegen der Änderungen des § 10b Einkommensteuergesetz (Jahressteuergesetz 2009) muss der bisherige Mustertext geändert werden.
Statt
"Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag i.S.v. § 10b Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz handelt."
muss die folgende Formulierung verwendet werden:
"Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist."

Die aktuelle Fassung des Mustertextes für Geldspenden finden Sie als RTF-Datei (für alle Textverarbeitungen) im Onlinehandbuch.

>> BMF-Schreiben vom 17.06.2011

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