Vereinsknowhow - Kurzinfo:
Umsatzsteuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen - Was ist Sport?

Stand: 22.12.2009

Nach § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind von gemeinnützigen Vereinen durchgeführte sportliche Veranstaltungen umsatzsteuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Ein aktuelles Urteil des Finanzgericht Köln (8.10.2009, 10 K 3794/06) beschäftigt sich mit der Frage, was eine "sportliche Veranstaltung" ist und was alles unter den Begriff Sport fällt.

Im konkreten Fall führte ein Sportverein eine Vielzahl von Kursen durch. Dazu gehörten: Pilates, Tai Chi, Yoga, Wirbelsäulengymnastik, Rückenfitness, Beckenbodentraining, Gesund und Aktiv ab 45, Feldenkrais und Tennis, Qi Gong, Step Aerobic, Fitnessgymnastik (auch als "im Rhythmus von Natur und Mond"), Body Forming, Powergymnastik, Fitness Mix, Thai Boxing Aerobic, Muskelaufbautraining, Fitnessgymnastik nach "Callanetics", Salsa Aerobic, Ausgleichsgymnastik für Herren, Step und Hanteln, Bewegt ins Wochenende, body attack, Selbstbehauptung, Kurse mit oder/und für Kinder, Psychomotorik sowie eine Vielzahl von Tanzveranstaltungen.

Was ist Sport?
Nach Auffassung des Finanzgerichts handelt es dabei ausnahmslos um Sport. Auch Breitensport in Form der oben genannten Kurse (Pilates, Body Forming, Powergymnastik, Thai Boxing Aerobic etc.) sei als Sport im Sinne des § 4 Nr. 22 UStG anzusehen. Sport ist nicht allein als die Vorbereitung auf einen Wettbewerb zu verstehen, sondern als "eine allgemeine körperliche Ertüchtigung über das gewöhnliche Maß hinaus".
Maßgebend ist dabei, dass die Bewegung vorrangig mit dem Ziel ausgeübt wird, sich körperlich zu ertüchtigen. Deshalb stellt z. B. Wandern, auch wenn es unzweifelhaft der körperlichen Ertüchtigung dient, im Gegensatz zum Nordic Walking keinen Sport dar. Eine ähnliche Abgrenzung dürfte es bei Radtouren im Gegensatz zum Radstreckenfahren geben. Bei den Erstgenannten ist die körperliche Ertüchtigung ein erfreulicher, wenn auch durchaus beabsichtigter Nebeneffekt zum Naturerlebnis. Bei o. g. Kursen hingegen steht einzig die körperliche Ertüchtigung im Mittelpunkt.

Was ist eine Veranstaltung?
Unter "sportliche Veranstaltung" im Sinne des § 4 Nr. 22 UStG versteht die Rechtsprechung eine organisatorische Maßnahme eines Sportvereins, die es aktiven Sportlern ermöglicht, Sport zu treiben. Eine bestimmte Organisationsform oder -struktur schreibt das Gesetz nicht vor. Die untere Grenze der sportlichen Veranstaltung ist erst unterschritten, wenn die Maßnahme nur eine Nutzungsüberlassung von Sportgegenständen bzw. -anlagen oder bloß eine konkrete Dienstleistung, wie z. B. die Beförderung zum Ort der sportlichen Betätigung oder ein spezielles Training für einzelne Sportler, zum Gegenstand hat.
Um eine "sportliche Veranstaltung" handelt es sich, wenn der Verein einen konkreten organisatorischen Rahmen anbietet. Dazu gehört z. B., dass er Trainingszeiten festlegt, konkrete Kurse anbietet oder für die Ausübung, Anleitung und Koordination der in diesen Kursen durchgeführten Bewegungen Trainer zur Verfügung stellt.

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