Vereinsknowhow - Kurzinfo:
Gemeinnützigkeit bei ausschließlicher Tätigkeit im Ausland

Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eine Stiftung) fördert auch dann die Allgemeinheit, wenn sie ihre Zwecke ausnahmslos oder überwiegend im Ausland erfüllt und ihre Förderung vorzugsweise auf die Jugend eines Staates (hier: der Schweiz) oder einer Stadt (hier: Bern) beschränkt ist.

Anmerkung:
Eine Ausnahme besteht lediglich für die Satzungzwecke Denkmal- und Umweltschutz. Hier ist eine Tätigkeit im Inland Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit.

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