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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, es handelt sich aber um keine Sachspende, > sondern um eine Aufwandsspende, d.h. ein > Sonderfall einer Geldspende. Auf der Bescheinigung > muss bei der Zeile "Es handelt sich um den > Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen" JA > angekreuzt werden. > Hinweis: Einen Steuervorteil hat die Dolmetscherin > davon aber nicht, weil sie die Rechnung dennoch > als Einnahme verbuchen muss. Falls sie > umsatzsteuerpflichtig ist, hat sie sogar einen > Steuernachteil. Dann sollte sie besser ganz auf > den Zahlungsanspruch verzichten.
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