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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vollversammlung ohne TOP Entlastung Vorstand
von: DerNeugierige ()
Datum: 13.06.2019

Hallo,

in Kürze findet unsere Vollversammlung statt.

Im Vorstand sind 2 Personen.

Da einer der beiden Vorsitzenden dem Verein noch eine größere Menge an Geld bezahlen muss, würden wir ihn erst einmal nicht entlasten wollen.

Ist es zulässig, dass wir den Tagesordnungspunkt Entlastung somit komplett weglassen (um diese unangenehme Situation für ihn zu vermeiden), und bei der nächsten VV Anfang 2020 seine Entlastung zu machen?

Danke für die Auskunft.

Re: Vollversammlung ohne TOP Entlastung Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 13.06.2019

Wenn die Satzung hier keine Vorgaben macht, kann man das problemlos machen.
Es kann auch nur das eine Vorstandsmitglied entlastet werden.
Grundsätzlich wirkt sich die Entlastung auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ohnehin nicht aus.

Re: Vollversammlung ohne TOP Entlastung Vorstand
von: DerNeugierige ()
Datum: 13.06.2019

was heißt "die Entlastung wirkt sich nicht auf Verbindlichkeiten gegenüber Verein aus"?

Welche Funktion hat denn diese Entlastung genau?

Re: Vollversammlung ohne TOP Entlastung Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 13.06.2019

Gemeint ist: Der Vorstand wird ja nicht von seinen Schulden freigestellt, sondern nur von der Haftung für (mögliche) Schäden, die er dem Verein in der Amtsperiode verursacht hat.
Übrigens kann man bestimmte Tatbestände aus der Entlastung herausnehmen. Es muss nicht pauschal entlastet werden.