Stimmberechtigung in MV für Firmenangehörige einschränken
von: Isa Wagner ()
Datum: 24.02.2020
Guten Tag,
wir sind ein kleiner gemeinnütziger Naturschutz-Verein und haben uns vor einem Jahr gegründet.
Bei uns sind nun auch einige kleine Firmen aus dem nachhaltigen Bau- und Sanitärbereich Mitglied geworden. Zur Zeit noch jeder als Privatmitglied (keiner der Firmeninhaber hat mehr als 4 Angestellte). D.h aus Firma X ist Herr H., Frau K. und Herr O. Mitglied und aus Firma Y und Z jeweils nur der selbständige Inhaber.
Wir haben nun die Befürchtung, dass die Mitglieder der Firma X ein zu hohes Gewicht bei Abstimmungen in unserer MV bekommen, in Zukunft vielleicht noch mehr, sollte Herr H. noch mehr einstellen.
Nun meine Fragen:
- in unser Satzung steht, dass jede natürliche oder juristische Person Mitglied werden kann - das bedeutet dann doch, dass eine Firma auch Mitglied werden kann?
- wie wird dann die Firma Mitglied und wie ist ihre Stimmberechtigung - wird jeder Angestellter der Firma automatisch Mitglied oder nur der Inhaber?
- dürfen wir das Stimmrecht aus einer Firma beschränken? Z.B. nur auf den Inhaber oder seine Vertretung
- verträgt sich das mit unserer Gemeinnützigkeit?
Vielen Dank für ihre Antwort,
Beste Grüße,
Isa Wagner