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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verlinkung zu Shop auf Vereinshomepage?
von: ()
Datum: 18.07.2024

Ist es erlaubt, auf einer Vereinshomepage einen Link zu implementieren, der auf einen externen Shop weiterleitet? In diesem Shop können verschiedene Artikel (z.B. T-Shirts, Pullover) gekauft werden werden, auf denen alle das Logo des Vereins abgedruckt ist.
Der Verein selbst hat die Möglichkeit, dem Shop weitere Artikel hinzuzufügen oder zu entfernen.

Prinzipiell wäre es möglich, dass der Verein pro verkauftem Artikel eine Provision vergütet bekommt. Diese Funktion ist derzeit allerdings deaktiviert...

Mir geht es weniger um die steuerlichen Aspekte, sondern viel mehr um andere rechtliche Aspekte, ob die Verlinkung rechtlich in Ordnung ist... (?)
Muss irgendeine Anmeldung etc. erfolgen, auch wenn keine Provisionierung erfolgt?

Danke!

Re: Verlinkung zu Shop auf Vereinshomepage?
von: pfeffer ()
Datum: 18.07.2024

Es wird also für einen Shop geworben, an dem der Verein mitverdient oder über dessen Produkte er Werbung für sich macht?

Re: Verlinkung zu Shop auf Vereinshomepage?
von: ()
Datum: 18.07.2024

pfeffer schrieb:
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> Es wird also für einen Shop geworben, an dem der
> Verein mitverdient oder über dessen Produkte er
> Werbung für sich macht?


Für den Shop wird nicht explizit „geworben“:Auf der Vereinshomepage wird auf diese Shopseite verlinkt.
Grds. könnte jeder einen solchen Shop bei diesem Anbieter einrichten und die dort angebotenen Artikel mit dem eigenen Logo diesem Shop hinzufügen.

Der Verein verdient derzeit nicht mit, aber dadurch dass jeder Zugriff durch die Verlinkung hat, könnte sich jeder einen solchen Artikel bestellen.
Und ja, auf den Artikeln ist das Logo abgedruckt und dadurch macht prinzipiell jeder, der sich einen solchen Artikel kauft, indirekt Werbung für den Verein…

Der Verein könnte diese Provisionsfunktion aber jederzeit aktivieren.

Re: Verlinkung zu Shop auf Vereinshomepage?
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2024

Die Frage ist ja, darf man unentgeltlich verlinken (auch das ist ja eine Form von Werbung).
Ich sehe da kein Problem, wenn eine werbliche Gegenleistung erfolgt.
Es könnte höchstens ein Finanzamt auf die Idee kommen, dass es sich hier um tauschähnliche Umsätze handelt.