Über angekündigte Satzungsänderung nicht abgestimmt
von: Wolfgang W. ()
Datum: 28.07.2024
Hallo
Wir sind ein eingetragener gemeinnütziger SV und fragen uns folgendes :
Wir hatten in unserer Einladung zur Mitgliederversammlung neben weiteren Satzungsänderungen u.a. auch eine Satzungsänderung dahingehend angekündigt, dass der BGB Vorstand von 2 auf 3 Mitglieder erhöht werden soll. Unser Gedanke dabei war, dass, falls mal ein Vorstand unvorhergesehen ausfällt (was in der Vergangenheit schon der Fall war) trotzdem noch zwei Vertreter da sind, sodass keine Gefahr besteht, dass der Verein handlungsunfähig wird. Da allerdings in der Mitgliederversammlung dann nur wenige Mitglieder erschienen waren und es eh schon schwierig war, die vorhandenen Ämter neu zu besetzen, hat der Vorsitzende gemeint, dass es dann keinen Sinn macht, den Vorstand zu erweitern und hat über diese geplante und angekündigte Satzungsänderung auch nicht abstimmen lassen, sondern einfach "übersprungen". Könnte das beim Antrag auf Eintragung der anderen beschlossenen Satzungsänderungen zum Problem werden?