Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bedeutung Vereinszweck
von: Peter ()
Datum: 28.07.2024

Hallo zusammen,

ein eingetragener Verein (nicht gemeinnützig) besteht nur aus Familienmitgliedern, die diesen Verein auch gegründet haben und keine neuen Mitglieder aufnehmen möchten. Er soll also in Familienhand bleiben.

Als sie den Verein gegründet haben, wurde ja ein bestimmter Vereinszweck festgelegt, der nun aber geändert bzw. allgemeiner gefasst werden soll. Nun stellt sich die Frage, ob das überhaupt nötig ist, da der Verein niemals weitere (fremde) Mitglieder bekommen soll und sich daher auch niemand über vom Vereinszweck abweichende Tätigkeiten beschweren wird. Kann das Registergericht und/oder das Finanzamt (auch wenn der Verein nicht gemeinnützig ist) bei Tätigkeiten, die vom Vereinszweck abweichen, dem Verein irgendwelche Probleme bereiten? Oder hat der Vereinszweck und alle anderen Regelungen, die in der Satzung festgehalten sind, nur eine vereinsinterne Bedeutung, die außer den Vereinsmitgliedern niemand interessieren?

Danke und viele Grüße
Peter

Re: Bedeutung Vereinszweck
von: pfeffer ()
Datum: 28.07.2024

Praktisch hat der Vereinszweck dann nach außen keine Bedeutung. Finanzamt und Registergericht prüfen das in dem Fall nicht weiter.