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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Protokoll MV
von: MoW ()
Datum: 01.08.2024

Hallo Herr Pfeffer,

Ende Mai fand unsere MV satt die auch ordnungsgemäß protokolliert wurde. Nun erhielten wir die Nachfrage, wieso wir das Protokoll noch nicht an alle Mitglieder versendet haben. Sind wir grundsätzlich dazu verpflichtet im Anschluss einer MV das Protokoll zu versenden oder reicht es dieses auf Nachfrage zu tun. In unserer Satzung gibt es dazu keine Regelung. Vielen Dank im voraus.

Re: Protokoll MV
von: pfeffer ()
Datum: 01.08.2024

Eine Verpflichtung, das Protokoll an die Mitglieder zu verschicken, könnte sich nur aus der Satzung oder dem Vereinsherkommen ergeben. Ansonsten gibt es nur ein Recht zur Einsichtnahme. Auch das aber nur in begründeten Fällen.

Re: Protokoll MV
von: MoW ()
Datum: 01.08.2024

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. In unserer Satzung ist der Versand des Protokolls nicht geregelt bzw. festgeschrieben. Es ist nur geregelt, dass ein Schriftführer bestimmt wird, das Protokoll schreibt und zusammen mit dem Versammlungsleiter unterschreibt.