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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entgelt als ÜL und Aufwandsentschädigung Vorstand
von: Daggi ()
Datum: 02.08.2024

Liebe Forengemeinde,

1. Kann ich als Übungsleiter ein Entgelt pro geleistete Stunde erhalten, wenn ich auch im geschäftsführenden Vorstand tätig bin? Obwohl der Vorstand ja ehrenamtlich arbeitet lt. Satzung.

2. Kann ich als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand eine pauschale Aufwandsentschädigung (lt. Satzung) erhalten für z. B. Nutzung privates Telefon , Nutzung mein PKW , Nutzung privater Drucker, obwohl ich die tatsächlichen Ausgaben mit Rechnung wie Porto, Büromaterial etc. auch abrechnen kann? Oder ist das doppeltgemoppelt?

Vielen Dank für die Hilfe.
LG
Daggi

Re: Entgelt als ÜL und Aufwandsentschädigung Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 02.08.2024

1. Kann ich als Übungsleiter ein Entgelt pro geleistete Stunde erhalten, wenn ich auch im geschäftsführenden Vorstand tätig bin? Obwohl der Vorstand ja ehrenamtlich arbeitet lt. Satzung.

# Vergütungen an Vorstandsmitglieder muss die Satzung erlauben, dann geht das problemlos. Zu beachten sind natürlich die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.

2. Kann ich als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand eine pauschale Aufwandsentschädigung (lt. Satzung) erhalten für z. B. Nutzung privates Telefon , Nutzung mein PKW , Nutzung privater Drucker, obwohl ich die tatsächlichen Ausgaben mit Rechnung wie Porto, Büromaterial etc. auch abrechnen kann? Oder ist das doppeltgemoppelt?

# Pauschalen gibt es hier grundsätzlich nicht, nur überschlägig ermittelten und dann fortgeschriebenen Aufwandsersatz. Hier bieten sich zur Vereinfachung die Ehrenamtspauschale an.
Natürlich dürfen Kosten nicht doppelt erstattet werden. Eine Aufwandspauschale ist immer problematisch, weil im Zweifel kein Aufwandsersatz, sondern eine Vergütung vorliegt.

Re: Entgelt als ÜL und Aufwandsentschädigung Vorstand
von: Daggi ()
Datum: 02.08.2024

Ganz vielen Dank für die Antworten.

Ich möchte noch ergänzen:
Zu Frage 1: Eine Aufwandsentschädigung ist lt. Satzung erlaubt. Die Höhe legt der Vorstand fest.
Aber wenn ich auch noch Übungsleiter bin, kann ich dann zusätzlich ein Entgelt für die Traingsstunden erhalten?
Also, ich meine: Kann man da die Tätigkeit Vorstand und die Tätigkeit ÜL getrennt betrachten oder muss ich als ehrenamtlich arbeitender Vorstand auch als ÜL auf Entgelt verzichten?

Zu Frage 2 habe ich die Antwort so verstanden, dass ich nicht die tatsächlichen Aufwendungen erstattet bekomme, wenn ich auch noch Aufwandsentschädigung ohne Belege bekomme? Ich muss mich entscheiden, welche Variante ich möchte?

LG
Daggi

Re: Entgelt als ÜL und Aufwandsentschädigung Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 02.08.2024

Zu Frage 1: Eine Aufwandsentschädigung ist lt. Satzung erlaubt. Die Höhe legt der Vorstand fest.
Aber wenn ich auch noch Übungsleiter bin, kann ich dann zusätzlich ein Entgelt für die Traingsstunden erhalten?

# Ja, da gibt es keine Bedenken. Das sind ja zwei verschiedene Tätigkeiten.

Zu Frage 2 habe ich die Antwort so verstanden, dass ich nicht die tatsächlichen Aufwendungen erstattet bekomme, wenn ich auch noch Aufwandsentschädigung ohne Belege bekomme? Ich muss mich entscheiden, welche Variante ich möchte?

# Ein pauschaler und ein belegter Aufwandsersatz zugleich sind nicht möglich. Alles was über die tatsächlich angefallenen Kosten hinaus erstattet wird, ist eine Vergütung für Arbeitszeit und Arbeitskraft.