Re: Entgelt als ÜL und Aufwandsentschädigung Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 02.08.2024
1. Kann ich als Übungsleiter ein Entgelt pro geleistete Stunde erhalten, wenn ich auch im geschäftsführenden Vorstand tätig bin? Obwohl der Vorstand ja ehrenamtlich arbeitet lt. Satzung.
# Vergütungen an Vorstandsmitglieder muss die Satzung erlauben, dann geht das problemlos. Zu beachten sind natürlich die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
2. Kann ich als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand eine pauschale Aufwandsentschädigung (lt. Satzung) erhalten für z. B. Nutzung privates Telefon , Nutzung mein PKW , Nutzung privater Drucker, obwohl ich die tatsächlichen Ausgaben mit Rechnung wie Porto, Büromaterial etc. auch abrechnen kann? Oder ist das doppeltgemoppelt?
# Pauschalen gibt es hier grundsätzlich nicht, nur überschlägig ermittelten und dann fortgeschriebenen Aufwandsersatz. Hier bieten sich zur Vereinfachung die Ehrenamtspauschale an.
Natürlich dürfen Kosten nicht doppelt erstattet werden. Eine Aufwandspauschale ist immer problematisch, weil im Zweifel kein Aufwandsersatz, sondern eine Vergütung vorliegt.