Re: Vorstandsbeschlüsse
von: pfeffer ()
Datum: 06.08.2024
Eine ungewöhnliche Regelung, weil sie von der gesetzlichen Vorgabe abweicht. Ich finde sie auch nicht sehr glücklich, weil sie die Abberufung des alten Vorstandes sehr verzögert.
Wenn die Satzung das so regelt, ist das aber zulässig. Es bedeutet, dass die Amtsperiode des neuen Vorstandes erst mit der Eintragung beginnt. Das heißt, erst dann hat er alle Rechte und Pflichten eines Vorstandsmitglieds und damit auch Teilnahme- und Stimmrecht in der Vorstandssitzung.