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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einzug Mitgliedsbeitrag eines Neumitglieds im Verein
von: Stierle ()
Datum: 06.08.2024

In der Beitragsordnung unseres Vereins ist geregelt, dass die Mitgliedsbeiträge des entsprechenden Jahres zum 01.02. abgebucht werden. Wie ist das bei neuen Mitgliedern, die z.B. erst im August dem Verein beitreten. Zahlen diese noch den vollen Mitgliedsbeitrag des Jahres? Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung oder erfolgt das auf Absprache mit dem Neumitglied?

Re: Einzug Mitgliedsbeitrag eines Neumitglieds im Verein
von: pfeffer ()
Datum: 06.08.2024

Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Das kann also der Verein selbst entscheiden.