Re: Mitglieder aus Vorgängerorganisation (vor Vereinszeit)
von: Svenson ()
Datum: 13.08.2024
1. Es ist tatsächlich so, dass wir gar keine Mitgliedsbeiträge erheben, weder für aktive noch für passive Mitglieder. Mag ungewöhnlich sein, aber Vereine derselben Sparte erheben regulär Beiträge iHv von 10-15 € jährlich, was nicht mal ansatzweise zur Kostendeckung für ein Mitglied dient. Wenn man noch bedenkt, dass ständig Lastschriften "platzen" (nicht gedeckte Bankkonten oder geänderte Bankverbindung etc.), rechtfertigt der Aufwand für den Einzug auch nicht den "Ertrag". Wir haben größere Spender, die uns regelmäßig unterstützen.
Nach Satzung besteht aber die Berechtigung, einen Beitrag zu erheben, natürlich nur, wenn das die MV vorher beschließt.
3. Eine Aufbewahrungspflicht gilt wohl nicht?
4. Siehe 1. Nein, derzeit gibt es keine Beiträge und es ist auch b.a.w. nicht beabsichtigt, welche einzuführen. Wir haben nicht das Ziel, jemanden auszuschließen: Ausschluss wegen nicht gezahlter Beiträge geht ja ohnehin nicht. Wie gesagt: Diese Leute waren in der Vorgängerzeit (kein e.V.-Status, keine Satzung) aktiv und dann auch ein paar Jahre - bevor wir den e.V.-Status bekamen - passiv. Im jetzigen Verein (mit e.V.-Status) waren diese nie aktiv und auch nicht passiv. Für mich ist einfach die Frage, ob man das so gesehen überhaupt als Mitglieder des neuen Vereins bezeichnen kann, da ja gleich aus mehreren Gründen kein Bezug (mehr) besteht. Wie gesagt, die alte Organisation ging auf die neue Organisation (Verein) über (keine Beendigung und anschließende Neugründung, sondern direkt Gründung aus der alten Organisation heraus).
Zu 2. und 5.: Vielen Dank!!!
Edited 1 time(s). Last edit at 13.08.2024 by pfeffer.