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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitglieder aus Vorgängerorganisation (vor Vereinszeit)
von: Svenson ()
Datum: 12.08.2024

Hallo,

unsere Organisation/Personenzusammenschluss/"Verein" gab es schon vorher, also bevor wir uns offiziell als "richtigen" Verein (durch Satzung) gründeten und uns eintragen ließen (e.V.) und auch die Gemeinnützigkeit erhielten. Und die meisten Mitglieder resultieren aus dieser "Vorgängerzeit".
Es war ein nahtloser Übergang zwischen Nicht-Verein und Verein: Wir lösten uns nicht auf und gründeten uns neu, sondern die Vorgängerorganisation bestand genau bis zur Gründungsversammlung und ging so in den Verein direkt über.

Wir haben aus dieser Vorgängerzeit die Mitgliedsanträge in Papierform vorliegen; ein paar sind jedochaus nicht erklärbaren Gründen abhanden gekommen oder wurden nie ausgefüllt, obwohl diese Leute bei uns mitwirkten.

1. Müssten wir von jedem nochmal den Mitgliedsantrag unterschreiben lassen, wenn wir ja schon den ursprünglichen Antrag aus der Vorgängerzeit haben?
2. Besteht überhaupt eine grds. Verpflichtung auf schriftliche Mitgliedsanträge oder dürfte man auch mündlich/stillschweigend/durch schlüssiges Handeln Mitglied werden?
3. Darf man MItgliedsanträge auch nur digital aufheben oder muss man zusätzlich in Papierform aufheben? Bzw. wenigstens so lange, wie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt?
4. Wir haben auch Mitglieder aus der Vorgängerzeit, die aber zu keiner Zeit aktiv im aktuellen Verein mitgewirkt haben und die auch in der Zeit seit der Vereinsgründung nichts mehr von sich haben hören lassen. Deshalb würde ich diese nicht einmal als passiv ansehen. Diese Personen haben also weder Aktiv-/ noch Passiv-Status. Von einigen dieser Leute fehlt auch der MItgliedsantrag. Müssten wir uns diesen trotzdem noch besorgen? Es ist unstrittig, dass kein Bezug dieser Leute mehr zum Verein besteht.
5. Gleichzeitig haben wir aktive Mitglieder (seit der Vorgängerzeit aktiv), von denen aber der Mitgliedsantrag abhanden gekommen ist. Sollten wir diesen nochmal ausfüllen lassen?

Danke!!!

Re: Mitglieder aus Vorgängerorganisation (vor Vereinszeit)
von: pfeffer ()
Datum: 12.08.2024

1. Müssten wir von jedem nochmal den Mitgliedsantrag unterschreiben lassen, wenn wir ja schon den ursprünglichen Antrag aus der Vorgängerzeit haben?
# Nein, es gibt für den Beitritt keine Formvorschriften. Wer regelmäßig Beiträge zahlt und zur MV eingeladen wird, gilt als Mitglied.

2. Besteht überhaupt eine grds. Verpflichtung auf schriftliche Mitgliedsanträge oder dürfte man auch mündlich/stillschweigend/durch schlüssiges Handeln Mitglied werden?
# Genau, die Mitgliedschaft kann auch stillschweigend oder konkludent zustande kommen.

3. Darf man MItgliedsanträge auch nur digital aufheben oder muss man zusätzlich in Papierform aufheben? Bzw. wenigstens so lange, wie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt?
# Ja, es kann alles digitalisiert werden.

4. Wir haben auch Mitglieder aus der Vorgängerzeit, die aber zu keiner Zeit aktiv im aktuellen Verein mitgewirkt haben und die auch in der Zeit seit der Vereinsgründung nichts mehr von sich haben hören lassen. Deshalb würde ich diese nicht einmal als passiv ansehen. Diese Personen haben also weder Aktiv-/ noch Passiv-Status. Von einigen dieser Leute fehlt auch der MItgliedsantrag. Müssten wir uns diesen trotzdem noch besorgen? Es ist unstrittig, dass kein Bezug dieser Leute mehr zum Verein besteht.
# Gibt es denn keine Mitgliedsbeiträge? Ausgeschlossen werden können Mitglieder nicht, nur weil sie nie in Erscheinung treten.

5. Gleichzeitig haben wir aktive Mitglieder (seit der Vorgängerzeit aktiv), von denen aber der Mitgliedsantrag abhanden gekommen ist. Sollten wir diesen nochmal ausfüllen lassen?
# Schaden kann es nicht, aber es muss wie gesagt nicht sein.

Re: Mitglieder aus Vorgängerorganisation (vor Vereinszeit)
von: Svenson ()
Datum: 13.08.2024

1. Es ist tatsächlich so, dass wir gar keine Mitgliedsbeiträge erheben, weder für aktive noch für passive Mitglieder. Mag ungewöhnlich sein, aber Vereine derselben Sparte erheben regulär Beiträge iHv von 10-15 € jährlich, was nicht mal ansatzweise zur Kostendeckung für ein Mitglied dient. Wenn man noch bedenkt, dass ständig Lastschriften "platzen" (nicht gedeckte Bankkonten oder geänderte Bankverbindung etc.), rechtfertigt der Aufwand für den Einzug auch nicht den "Ertrag". Wir haben größere Spender, die uns regelmäßig unterstützen.
Nach Satzung besteht aber die Berechtigung, einen Beitrag zu erheben, natürlich nur, wenn das die MV vorher beschließt.

3. Eine Aufbewahrungspflicht gilt wohl nicht?

4. Siehe 1. Nein, derzeit gibt es keine Beiträge und es ist auch b.a.w. nicht beabsichtigt, welche einzuführen. Wir haben nicht das Ziel, jemanden auszuschließen: Ausschluss wegen nicht gezahlter Beiträge geht ja ohnehin nicht. Wie gesagt: Diese Leute waren in der Vorgängerzeit (kein e.V.-Status, keine Satzung) aktiv und dann auch ein paar Jahre - bevor wir den e.V.-Status bekamen - passiv. Im jetzigen Verein (mit e.V.-Status) waren diese nie aktiv und auch nicht passiv. Für mich ist einfach die Frage, ob man das so gesehen überhaupt als Mitglieder des neuen Vereins bezeichnen kann, da ja gleich aus mehreren Gründen kein Bezug (mehr) besteht. Wie gesagt, die alte Organisation ging auf die neue Organisation (Verein) über (keine Beendigung und anschließende Neugründung, sondern direkt Gründung aus der alten Organisation heraus).

Zu 2. und 5.: Vielen Dank!!!



Edited 1 time(s). Last edit at 13.08.2024 by pfeffer.

Re: Mitglieder aus Vorgängerorganisation (vor Vereinszeit)
von: pfeffer ()
Datum: 13.08.2024

3. Eine Aufbewahrungspflicht gilt wohl nicht?

# Nur soweit es Buchhaltungsbelege sind. Das ist regelmäßig der Fall.