Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: Kassenwart ()
Datum: 15.08.2024

Hallo.
Ich bin seit einigen Jahren Kassenwart, habe aber entschieden, mich dieses Jahr nicht wiederwählen zu lassen.

Auszug aus der Satzung:
Der Gesamtvorstand des Vereins besteht mindestens aus:
dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden
dem Kassenwart.
Der Gesamtvorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre mit Ausnahme des 1. Vorsitzenden (s. auch § 24 Sonderrechte). Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Gesamtvorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Gesamtvorstand gewählt ist.

Es ist kein Nachfolger gefunden worden, das heißt, auf der MV demnächst kann kein neuer Kassenwart gewählt werden. Wie lange muss ich denn im Amt bleiben - mittlerweile gegen meinen Willen?
Wie ist das denn mit der Haftung, immerhin werde ich von den Mitgliedern nicht wiedergewählt (werden können) und will daher auch keine finanziellen Entscheidungen/Handlungen mehr vornehmen. Wenn ich weiterhin Kassenwart sein muss, sollte ich nach der MV dennoch die Unterlagen übergeben?

Können Sie etwas Licht ins Dunkle bringen, was ich nun tun kann, um das Kassenwartamt auch wirklich "loszuwerden"?

Re: Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: pfeffer ()
Datum: 15.08.2024

Wie lange muss ich denn im Amt bleiben - mittlerweile gegen meinen Willen?

# Natürlich müssen sie nicht gegen Ihren Willen im Amt bleiben. Wegen der genannten Amtsverlängerungsklausel endet das Amt lediglich nicht mit Ablauf der regelmäßigen Amtszeit. Sie müssen also Ihren Rücktritt erklären.

Re: Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: Kassenwart ()
Datum: 15.08.2024

Das heißt, der "Hinweis" unseres Vorsitzenden: "Deine Funktion endet allerdings erst mit Austragung aus dem VR." ist für mich irrelevant?
Habe ich eine Möglichkeit, mich beim Vereinsregister austragen zu lassen, ohne dass es einen Nachfolger gibt?

Re: Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: Kassenwart ()
Datum: 15.08.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sie müssen also Ihren Rücktritt erklären.<

Das heißt, meine Ankündigung zur Nichtwiederwahl mit Erklärung meiner Gründe an die anderen Vorstandsmitglieder reichte hier nicht, sondern ich muss meinen Rücktritt noch zusätzlich klarmachen?

Re: Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: pfeffer ()
Datum: 15.08.2024

>Das heißt, der "Hinweis" unseres Vorsitzenden: "Deine Funktion endet allerdings erst mit Austragung aus dem VR." ist für mich irrelevant?

# Er ist vor allem falsch. Die Eintragung hat nur bekundende Wirkung. Das Amt endet mit dem Rücktritt

>Habe ich eine Möglichkeit, mich beim Vereinsregister austragen zu lassen, ohne dass es einen Nachfolger gibt?

# Das ist nicht mehr Ihr Problem. Wenn Sie nachweislich zurückgetreten sind, entstehen aus der fortbestehenden Eintragung für Sie keine rechtlichen Folgen. Sie können dem Registergericht eventuell einen Hinweis geben, damit es Druck auf den Verein macht, die Sache zu regeln (z.B. durch Verkleinerung des Vorstands). Sie selbst können die Löschung nicht beantragern; das kann nur der amtierende Vorstand.

>Das heißt, meine Ankündigung zur Nichtwiederwahl mit Erklärung meiner Gründe an die anderen Vorstandsmitglieder reichte hier nicht, sondern ich muss meinen Rücktritt noch zusätzlich klarmachen?

# Nein, weil die Amtszeit ja nach der Satzung nicht automatisch endet. Sie müssen also zurücktreten.

Re: Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: Kassenwart ()
Datum: 15.08.2024

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten und Erklärung!
Ich bin nun sehr erleichtert. &#128522;