Re: Nichtwiederwahl Kassenwartsamt - Amtszeit
von: pfeffer ()
Datum: 15.08.2024
>Das heißt, der "Hinweis" unseres Vorsitzenden: "Deine Funktion endet allerdings erst mit Austragung aus dem VR." ist für mich irrelevant?
# Er ist vor allem falsch. Die Eintragung hat nur bekundende Wirkung. Das Amt endet mit dem Rücktritt
>Habe ich eine Möglichkeit, mich beim Vereinsregister austragen zu lassen, ohne dass es einen Nachfolger gibt?
# Das ist nicht mehr Ihr Problem. Wenn Sie nachweislich zurückgetreten sind, entstehen aus der fortbestehenden Eintragung für Sie keine rechtlichen Folgen. Sie können dem Registergericht eventuell einen Hinweis geben, damit es Druck auf den Verein macht, die Sache zu regeln (z.B. durch Verkleinerung des Vorstands). Sie selbst können die Löschung nicht beantragern; das kann nur der amtierende Vorstand.
>Das heißt, meine Ankündigung zur Nichtwiederwahl mit Erklärung meiner Gründe an die anderen Vorstandsmitglieder reichte hier nicht, sondern ich muss meinen Rücktritt noch zusätzlich klarmachen?
# Nein, weil die Amtszeit ja nach der Satzung nicht automatisch endet. Sie müssen also zurücktreten.