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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
virtuelle Mitgliederversammlung
von: AA ()
Datum: 21.08.2024

Guten Tag,
wir haben in der Satzung keine Regelung für eine virtuelle Mitgliederversammlung.

1. Es es möglich die nächstjährige Mitgliederversammlung aus Kostengründen virtuell durchzuführen aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung im BGB?
2. Oder muss eine Präsenzveranstaltung zwingend gemacht werden um hier dann einen Beschluss für künftige virtuellen Versammlungen zu machen?
3. Wir sind ein bundesweit tätiger Verein und haben daher enorme Kosten für die Durchführung einer MV. Das benötigte Geld ist aufgrund der Kostensteigerungen nicht mehr vorhanden. Kann von den Teilnehmern daher für die Teilnahme an der MV eine Gebühr zur Kostendeckung verlangt werden?.

Re: virtuelle Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2024

1. Es es möglich die nächstjährige Mitgliederversammlung aus Kostengründen virtuell durchzuführen aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung im BGB?

# Rein virtuell nur, wenn eine Präsenzversammlung das vorher beschließt. Es sei denn, die Satzung erlaubt das.

2. Oder muss eine Präsenzveranstaltung zwingend gemacht werden um hier dann einen Beschluss für künftige virtuellen Versammlungen zu machen?

# Genau.

3. Wir sind ein bundesweit tätiger Verein und haben daher enorme Kosten für die Durchführung einer MV. Das benötigte Geld ist aufgrund der Kostensteigerungen nicht mehr vorhanden. Kann von den Teilnehmern daher für die Teilnahme an der MV eine Gebühr zur Kostendeckung verlangt werden?

# Das wäre ein Zusatzbeitrag, den die Satzung regeln muss.

Empfehlung: Führen sie eine hybride MV durch, und bitten Sie die Teilnehmer, nach Möglichkeit online teilzunehmen. Es genügt, dass Sie die Präsenzvariante anbieten. Es müssen dort keine Mitglieder erscheinen.

Re: virtuelle Mitgliederversammlung
von: AA ()
Datum: 21.08.2024

Wir haben in der Satzung folgende Regelung unter § Mitgliederversammlung:
"Einmal jährlich kann eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Diese wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen. Die Teilnahme steht jedem Mitglied frei.
Eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich."

Ist es durch die Regelung möglich auch ein Hybridversammlung zu machen und durch die Anmeldungsregelung z.B. die Teilnehmerzahl auf 50 zu begrenzen?

Re: virtuelle Mitgliederversammlung
von: AA ()
Datum: 21.08.2024

Ergänzung:
Wir haben ein geschlossenes Mitgliederverwaltungssystem mit elektronischer Abstimmmöglichkeit.
Kann so ein Beschluss für eine virtuelle Versammlung auch z.B. mit einer elektronischen Abstimmung im Vorfeld gemacht werden?

Re: virtuelle Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2024

Ist es durch die Regelung möglich auch ein Hybridversammlung zu machen und durch die Anmeldungsregelung z.B. die Teilnehmerzahl auf 50 zu begrenzen?


# Nein, das gibt die Satzungsregelung nicht her.

Wir haben ein geschlossenes Mitgliederverwaltungssystem mit elektronischer Abstimmmöglichkeit.
Kann so ein Beschluss für eine virtuelle Versammlung auch z.B. mit einer elektronischen Abstimmung im Vorfeld gemacht werden?

# Nur, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

Re: virtuelle Mitgliederversammlung
von: AA ()
Datum: 22.08.2024

wenn eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen wird. Diese könnte der Vorstand nach Satzung beschließen.

1. könnte diese Hybrid veranstaltet werden?
2. könnte hier dann auch der Beschluss für eine "rein" virtuelle Mitgliederversammlung beschlossen werden
3. könnte hier auch eine Beitragsanpassung beschlossen werden?

Re: virtuelle Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 22.08.2024

1. könnte diese Hybrid veranstaltet werden?
2. könnte hier dann auch der Beschluss für eine "rein" virtuelle Mitgliederversammlung beschlossen werden
3. könnte hier auch eine Beitragsanpassung beschlossen werden?

# Ja, wenn die Satzung für außerordentliche MV keine Einschränkungen vorsieht.