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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Finanzierung der Mitgliederversammlung
von: AA ()
Datum: 24.08.2024

Die Durchführung einer ganztägigen Mitgliedersammlung eines bundesweiten Vereins - nicht gemeinnützig - ist mit hohen Kosten verbunden da größere Locations benötigt werden.

1. Ist es in Ordnung diese allgemeinen Kosten über den Mitgliedsbeitrag zu finanzieren?
2. Für die Verpflegung müssen wir eine Tagungspauschale ( 80 Eur) je Teilnehmer buchen. Kann diese von den Teilnehmern verlangt werden oder stellt das eine erschwernis für den Besuch der Versammlung dar?
3. Wenn diese vom Verein bezahlt wird wäre dies eine verbotene Zuwendung?
4. Könnten Mitglieder die nicht an der Versammlung teilnehmen widerspruch einlegen?

Re: Finanzierung der Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 24.08.2024

1. Ist es in Ordnung diese allgemeinen Kosten über den Mitgliedsbeitrag zu finanzieren?
# Ja, der wäre ganz originär dafür da.

2. Für die Verpflegung müssen wir eine Tagungspauschale ( 80 Eur) je Teilnehmer buchen. Kann diese von den Teilnehmern verlangt werden oder stellt das eine erschwernis für den Besuch der Versammlung dar?
# Ich würde sagen ja. Es muss also die Teilnahme auch ohne Pauschale geben oder das muss als Mitgliedbeitrag in der Satzung geregelt sein.

3. Wenn diese vom Verein bezahlt wird wäre dies eine verbotene Zuwendung?

# Das kommt darauf an, was darin enthalten ist. Wenn der Verein nicht gemeinnützig ist, wäre das auch nicht verboten. Es stellt sich aber die Frage, welche steuerlichen Folgen das hat. Es könnte z.B. eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.

4. Könnten Mitglieder die nicht an der Versammlung teilnehmen widerspruch einlegen?

# Wenn die Pauschale Voraussetzung für die Teilnahme ist, ja.