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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt von Teilen des Vorstandes
von: AlliA ()
Datum: 26.08.2024

Hallo,

bei uns im Verein gibt es aktuell Probleme mit dem (erst vor kurzem neugewählten) Vorstand.

Nachdem der komplette alte Vorstand, bestehend aus 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und 1. Kassierer, bei der letzten Mitgliederversammlung nicht mehr angetreten ist, wurde ein neuer Vorstand gewählt. Nachdem bereits der Kassierer zurückgetreten war, ist nun auch der 1. Vorsitzende zurückgetreten.

Gemäß der Vereinssatzung führt jetzt ein Ehrenrat die Geschäfte und soll eine außerordentliche Mitgliederversammlung inkl. Neuwahlen einberufen.

Jetzt stellen sich mir die Fragen, ist der verbliebene 2. Vorsitzende, er ist nicht zurückgetreten, weiterhin im Amt?
Gemäß Satzung braucht es ja zwei Vorstandsmitglieder um den Verein zu vertreten, daher kann er das aktuell nicht.

Aber muss seine Position auch neu gewählt werden, da seine Amtszeit ja erst in 1,5 Jahren regulär enden würde.
Oder geht es bei der Neuwahl nur um die vakanten Positionen?

Und dann Frage ich mich, gibt es irgendwelche Fristen, bis wann die Neuwahl einberufen sein muss?

Für hilfreiche Informationen und Antworten sage ich schon Mal Dankeschön.

Re: Rücktritt von Teilen des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 26.08.2024

Jetzt stellen sich mir die Fragen, ist der verbliebene 2. Vorsitzende, er ist nicht zurückgetreten, weiterhin im Amt?

# Ja, zurücktreten kann nur jedes Vorstandsmitglied einzeln.

Aber muss seine Position auch neu gewählt werden, da seine Amtszeit ja erst in 1,5 Jahren regulär enden würde.
# Nicht zwingend.

Oder geht es bei der Neuwahl nur um die vakanten Positionen?
# Das wäre der Regelfall. Die MV kann aber auch alle Posten neu wählen.

Und dann Frage ich mich, gibt es irgendwelche Fristen, bis wann die Neuwahl einberufen sein muss?
# So schnell, wie es die Fristen und die erforderlichen Vorbereitungen erlauben.

Re: Rücktritt von Teilen des Vorstandes
von: AlliA ()
Datum: 27.08.2024

Vielen Dank für die Antwort
Eine Nachfrage:
Müsste die Mitgliederversammlung dann den 2. Vorsitzenden erst abwählen oder einen Antrag o.ä. stellen?



Edited 1 time(s). Last edit at 27.08.2024 by pfeffer.

Re: Rücktritt von Teilen des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2024

Nein, die Neuwahl ist eine implizite Abberufung und die ist jederzeit möglich.