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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenwart
von: Lothar S. ()
Datum: 27.08.2024

Hallo,

ich habe eine vielleicht kuriose Frage:
Wir haben auf unserer Mitgliederversammlung einen neuen Kassenwart gewählt.
Dieser gibt an, er brauche für die Einführungszeit die Unterstützung seiner Ehefrau.
Nun möchte er seiner Frau für diese Zeit eine Vollmacht für die Bankgeschäfte des Vereins geben.
Die Frage ist, ob er dazu überhaupt berechtigt ist. Seine Frau ist ja kein Vorstandsmitglied.

Können Sie mir weiterhelfen?

Liebe Grüße
Lothar S. (Schriftführer)

Re: Kassenwart
von: pfeffer ()
Datum: 27.08.2024

Nun möchte er seiner Frau für diese Zeit eine Vollmacht für die Bankgeschäfte des Vereins geben.
Die Frage ist, ob er dazu überhaupt berechtigt ist. Seine Frau ist ja kein Vorstandsmitglied.

# Ein solche Vollmacht kann banktechnisch nur der Kontoinhaber erteilen. Das ist der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl.
Ich finde das aber schon etwas seltsam. Jemand wird Kassenwart und kann nicht mal Überweisungen tätigen? Für die Zahlungskontrolle braucht man ja keine Bankvollmacht.
Ich würde die Vollmacht mit dem Verweis auf Haftungsrisiken verweigern. Es haftet nämlich grundsätzlich der Gesamtvorstand. Dazu kämen datenschutzrechtliche Fragen.

Re: Kassenwart
von: Lothar S. ()
Datum: 28.08.2024

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Ein Anruf bei der Bank führte zum selben Ergebnis.
Liebe Grüße
Lothar S: