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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt von 4 Vorständen
von: BettinaR ()
Datum: 02.09.2024

Hallo,
bei uns im Verein gab es Streit :-( und letztlich sind 4 von 5 Vorständen gleichzeitig zurückgetreten.

Der geschäftsführender Vorstand besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und Kassenwart.
Alle sind gemäß Satzung einzelvertretungsberechtigt. Zusätzlich gibt es einen Beisitzer und den Schriftführer, die nur im Innenverältnis tätig sind.

Alle bis auf den 1. Vorsitzenden sind gleichzeitig zurückgetreten. Der Verein ist dennoch handlungsfähig, da er 1. Vorsitzende Entscheidungen treffen kann und auch die Bankgeschäfte vorübergehend übernommen hat.

In der Satzung steht: "Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein ordentliches Mitglied des Vereins bis zur Wahl eines Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen." Allerdings steht dort auch, dass der Vorstand nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Daher nun folgende Fragen:
1. Kann der 1. Vorsitzende allein, weil er ja einzelvertrtungsberechtigt ist, 2 Vorstände bestimmen, um wieder beschlussfähig zu werden oder braucht man dazu eine Mitgliederversammlung? (Die nächste MV wäre erst Anfang 2025 und eine außerordentliche MV wollen er und etliche Mitglieder nicht, da sie den zurückgetretenen Vorständen, die zu Jahresende auch ausgetreten, auch kein Forum mehr geben wollen. )
2. wie bzw. kann überhaupt eine Kassenprüfung stattfinden, wenn der Kassenwart nicht mehr verfügbar ist?
3. Muss die MV für die zurückgetretenen Vorstände noch über eine Entlastung abstimmen?

Ich sage schon mal vorab DANKE für eure Hinweise.

Re: Rücktritt von 4 Vorständen
von: pfeffer ()
Datum: 02.09.2024

1. Kann der 1. Vorsitzende allein, weil er ja einzelvertrtungsberechtigt ist, 2 Vorstände bestimmen, um wieder beschlussfähig zu werden oder braucht man dazu eine Mitgliederversammlung?

# Ja, die Satzungsregelung gibt das her.

2. wie bzw. kann überhaupt eine Kassenprüfung stattfinden, wenn der Kassenwart nicht mehr verfügbar ist?

# Dann müssen die anderen Vorstandsmitglieder die erforderlichen Auskünfte geben.

3. Muss die MV für die zurückgetretenen Vorstände noch über eine Entlastung abstimmen?

# Hier gilt nichts anderes als für regulär ausscheidende Vorstandsmitglieder.

Re: Rücktritt von 4 Vorständen
von: BettinaR ()
Datum: 03.09.2024

ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort :-)