Re: Satzungsentwurf eines von uns unterstützten Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 05.09.2024
Der Werkstattverein besteht aus 7 korporativen Mitgliedern. Von diesen werden drei vom Vereinsvorstand, zwei vom AStA der Universität und zwei von unserem Verein benannt.
# Mich macht diese Regelung etwas ratlos. Werden tatsächlich die Mitglieder benannt oder nur die Vertreter der Organisationen in der Mitgliederversammlung?
Der Satzungsentwurf enthält einen Abschnitt zu den Vereinsfinanzen, u. a. die Aussage, dass AStA und Universität den Verein finanzieren. Abgesehen davon, dass sich aus der Erwähnung in der Satzung keine Verpflichtung für die genannten Organisationen ergibt, den Verein zu finanzieren, ergibt es überhaupt Sinn, im Rahmen der Satzung auf die Finanzierungsquellen einzugehen?
# Ja, wenn sich daraus Beitragpflichten ergeben. Das können Regelbeiträge, Umlagen und andere Formen sein.
Die Vorstandsmitglieder des Werkstattvereins sind ehrenamtlich ohne Bezahlung tätig. Dies soll auch beibehalten werden. Allerdings soll auch die bezahlte Position eines Geschäftsführers geschaffen werden, die potenziell von einem Vorstandsmitglied wahrgenommen werden könnte.
# Einen Geschäftführer kennt das Vereinsrecht nicht. Hier handelt es sich einfach um ein bezahltes Vorstandsmitglied mit besonderen Aufgaben. Dagegen spricht nichts.
Gibt es besondere Anforderungen an die Abgrenzung beider Tätigkeiten in der Satzung wegen dieser personellen Überschneidung?
# Tatsächlich ist das keine Überschneidung, weil der Vorstand per se die Geschäftsführung innehat.
Welche Freiheiten gibt es, für den Fall der Vereinsauflösung den Umgang mit dem Vereinsvermögen zu regeln? Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass das Vereinsvermögen im Falle der Auflösung unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt wird, was mir als eine etwas zweifelhafte Regelung erscheint.
# Wenn der Verein nicht gemeinnützig ist, gibt es alle Freiheiten. Eine Verteilung auf die Vorstandsmitglieder ist in der Tat ungewöhnlich, aber denkbar.