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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Antrag auf Satzungsänderung - rechtmäßig?
von: Otto H. ()
Datum: 05.09.2024

Hallo Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Verein, in deren Satzung unter §1 (4) steht "Geschäftsjahr ist Kalenderjahr". Jetzt erhielten wir von den Kassenprüfern einen Antrag für die nächste MV, dass die MV beschließen soll, dass ab sofort die Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts nur für exakt den Zeitraum vorzunehmen ist, der fertig geprüft wurde."

Hintergrund: Im vergangenen Jahr wurden Vorstand und Kassenwart entlastet von der MV, obwohl die Kasse für das Jahr 2023 gar nicht fertig geprüft war. Die Kassenprüfer in 2023 sind ihrer Arbeit nicht ordnungsgemäß nachgekommen, so dass die diesjähirgen Kassenprüfer das mit übernehmen mussten.

Wir sind gespannt auf Ihre Antwort! Und danke vielmals im Voraus für Ihre Mühe. Otto

Re: Antrag auf Satzungsänderung - rechtmäßig?
von: pfeffer ()
Datum: 09.09.2024

Das kann man sicher so machen, weil das Geschäftsjahr sich zunächst auf den Jahresabschluss bezieht und nicht auf dessen Prüfung oder den Prüfzeitraum.
Ich sehe aber keine Notwendigkeit, das in der Satzung zu regeln. Außerdem kann die Entlastung ja auch später erfolgen, wenn die Prüfung noch nicht erfolgt ist. Das muss ebenfalls nicht die Satzung regeln.