Re: Meldung Vereinsregister
von: pfeffer ()
Datum: 25.09.2024
Grundsätzlich muss auch ein kommissarischer Vorstand zum Vereinsregister angemeldet werden. Voraussetzungen ist natürlich, dass die Satzung dieses Verfahren der Vorstandsbestellung erlaubt, sonst würde das Registergericht die Anmeldung ablehnen.
Die Frage, ob das auch für einen nur kurzzeitig amtierenden Vorstand gilt, läss sich leicht bezogen auf eventuelle Sanktionen bei Nichtanmeldung beantworten: Es gibt keine nachträglichen Sanktionen des Gerichts, sondern nur die Erzwingung der Anmeldung durch Zwangsgelder. Solange das Registergericht sich also nicht meldet, besteht kein Problem und man kann sich die zusätzlichen Kosten sparen.