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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsauflösung Statuten richtig beachten
von: Musikalischer Aktivsprecher ()
Datum: 14.10.2024

Hallo in die Runde. In den Statuten steht:
$ 12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn nur noch weniger als 7 Mitglieder vorhanden sind.


In anderen Fällen kann über die Auflösung des Vereins nur in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung entschieden werden.

Die Auflösung muss in der den Mitgliedern fristgemäß zugestellten Tagesordnung enthalten sein.
Die über die Auflösung und Aufhebung beschließende Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Aktivmitglieder anwesend sind.

Der Auflösungsbeschluss bedarf einer ¾ Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung und ungültige Stimmen, werden nicht mitgezählt.


Da die älteren der Mitglieder nicht mehr befragbar sind, die die Statuten aufgestellt haben meine Frage in das Forum.

Am Anfang hatte ich das ganze so gelesen, das nur die aktiven eingeladen werden, und davon 51% anwesend sein müssen. Bei der Abstimmung müssen dann 75 % einer Auflösung zustimmen.
Nun ein anderer Gedanke. Eingeladen werden alle Mitglieder. Aktive wie passiv, >Anwesend müssen sein 51% der aktiven und passiven ist egal. Bei der Abstimmung des Antrages müssen dann 75% der gesamt Anwesenden einer Auflösung zustimmen.

Wie seht ihr das? Variante 1 oder 2?
Grüße Sebastian

Re: Vereinsauflösung Statuten richtig beachten
von: W. Pfeffer ()
Datum: 15.10.2024

Eingeladen werden müssen alle Mitglieder, auch die ohne Stimmrecht. Bei der Ermittlung der Abstimmungsmehrheit werden nur die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder erfasst.
Die Satzung sagt ja offensichtlich klar, dass die MV beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte aller Aktivmitglieder anwesend sind. Da sollte ja nichts unklar sein.