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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutz im Onlinebanking
von: Alex Eichbaum ()
Datum: 06.01.2025

Hallo,

wir überweisen Aufwandsentschädigungen (Pauschalen nach § 3 EStG) per Bank an die jeweiligen Personen.
Dies nehmen wir im Onlinebanking vor.

Die Fragen/Unklarheiten, die sich uns stellen:

Man kann sich im Onlinebanking Zeiträume bis zu 3 Jahren anzeigen lassen; Kontoauszüge sind max. 10 Jahre abrufbar, bis diese gelöscht werden.
- Hier kann also bspw. heute sehen, welche Überweisung am 02.01.2023 durchgeführt wurde mit welchen Daten (IBAN usw.).
- Es gibt auch die Möglichkeit, Vorlagen zu erstellen und so Name, IBAN usw. dauerhaft zu speichern. Ob bzw. wann eine solche Vorlage ggf. automatisch gelöscht wird, ist uns nicht bekannt.

Aber festzuhalten ist: Diese Daten werden über einen längeren Zeitraum gespeichert.

Grds. ist das sicher so erlaubt; aber wegen Thema Datenschutz.
Inwiefern müssten wir die Leute darauf hinweisen?
Gibt es eine Verpflichtung, jedem Mitglied eine Datenschutzerklärung auszuhändigen?
Müssten wir dies dann in eine solche Datenschutzerklärung mit aufnehmen?

Re: Datenschutz im Onlinebanking
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2025

Grds. ist das sicher so erlaubt; aber wegen Thema Datenschutz.
# Genau. Die Speicherung ist hier nämlich unvermeidbar und sogar gesetzlich gefordert (Aufbewahrung der Unterlagen)

Inwiefern müssten wir die Leute darauf hinweisen?
# M.E. nicht, die Angabe der Daten enthält das Einverständnis.

Gibt es eine Verpflichtung, jedem Mitglied eine Datenschutzerklärung auszuhändigen?
# Nein

Müssten wir dies dann in eine solche Datenschutzerklärung mit aufnehmen?
# Nein.