Datenschutz im Onlinebanking
von: Alex Eichbaum ()
Datum: 06.01.2025
Hallo,
wir überweisen Aufwandsentschädigungen (Pauschalen nach § 3 EStG) per Bank an die jeweiligen Personen.
Dies nehmen wir im Onlinebanking vor.
Die Fragen/Unklarheiten, die sich uns stellen:
Man kann sich im Onlinebanking Zeiträume bis zu 3 Jahren anzeigen lassen; Kontoauszüge sind max. 10 Jahre abrufbar, bis diese gelöscht werden.
- Hier kann also bspw. heute sehen, welche Überweisung am 02.01.2023 durchgeführt wurde mit welchen Daten (IBAN usw.).
- Es gibt auch die Möglichkeit, Vorlagen zu erstellen und so Name, IBAN usw. dauerhaft zu speichern. Ob bzw. wann eine solche Vorlage ggf. automatisch gelöscht wird, ist uns nicht bekannt.
Aber festzuhalten ist: Diese Daten werden über einen längeren Zeitraum gespeichert.
Grds. ist das sicher so erlaubt; aber wegen Thema Datenschutz.
Inwiefern müssten wir die Leute darauf hinweisen?
Gibt es eine Verpflichtung, jedem Mitglied eine Datenschutzerklärung auszuhändigen?
Müssten wir dies dann in eine solche Datenschutzerklärung mit aufnehmen?