Re: Kassier zur Vertretung berechtigt?
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2025
Der Vertrag ist schon gültig. Er bindet aber nicht den Verein, sondern den Kassier.
Hier gelten §§ 177 und 179 BGB. Danach kann der Verein das Geschäft in Nachhinein genehmigen. Tut er das nicht, haftet der Kassier persönlich für die Erfüllung des Geschäfts.