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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassier zur Vertretung berechtigt?
von: Werner C Schmid ()
Datum: 14.01.2025

Kassier schließt für Verein (gemeinnützig) einen Vertrag mit Dritten ab.

Kassier zählt laut Satzung zum Vorstand.
Vertretungsberechtigt sind aber nur die beiden Vorsitzenden (einzeln möglich). Dies steht so auch im Vereinsregister.

Ist der geschlossene Vertrag dann überhaupt gültig?


Danke!

Re: Kassier zur Vertretung berechtigt?
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2025

Der Vertrag ist schon gültig. Er bindet aber nicht den Verein, sondern den Kassier.
Hier gelten §§ 177 und 179 BGB. Danach kann der Verein das Geschäft in Nachhinein genehmigen. Tut er das nicht, haftet der Kassier persönlich für die Erfüllung des Geschäfts.