Splitten von Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
von: Dreieck ()
Datum: 18.01.2025
Hallo Herr Pfeffer,
bei unserer Christbaumsammlung ist es so, dass wir die Hälfte des Erlöses an einen gemeinnützigen Empfänger weiterreichen, die andere Hälfte ist für unsere eigenen Zwecke. Über diesen Umstand wird vor der Christbaumsammlung hingewiesen.
Bisher war es so, dass wir die kompletten Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet haben und die anschließende Weiterleitung der Hälfte des Erlöses als ausgehende Spende verbucht haben.
Aber ist dies so überhaupt korrekt?
Oder wäre es alternativ möglich, dass ich für die Einnahmen eine Split-Buchung anlege, wobei ich nur die Hälfte dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordne und die andere Hälfte als durchlaufenden Posten verbuche? Dies hätte den Vorteil, dass wir weniger Einnahmen hätten (wir sind nicht steuerpflichtig, relevant ist hier eher die 45T für die Ausnahme zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Vereine nicht zu überschreiten), ich bin mir aber unsicher, ob ich die Hälfte der Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entziehen darf.