USt-Grenze (KU) - Durchlauf?
von: M. Zuckerberg ()
Datum: 22.01.2025
Ich habe mal gehört, dass - im Unterschied zu früheren Jahren - die KU-Grenze ab 2025 bei 25.000 eine Brutto-Grenze darstellt.
Aber stimmt das wirklich? Denn wenn das so wäre bei einem Steuersatz vom 19% auf alle Leistungen, dann wäre ja die dann neue Netto-Grenze mit ca. 21.008 geringer als die bisherige Grenze 22.000...
Das erscheint also nicht wirklich logisch...
Jetzt aber noch zur eigentlichen Frage:
In 2024 hatten wir "normale" Umsätze von 21.600 Euro (wir wendeten KU-Regelung an).
Wir hatten eine Aufwendung von 500 Euro, die wir aber wieder stornieren, weil wir den Artikel zurückschicken bzw. die Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Die 500 Euro werden uns also in gleicher Höhe wieder erstattet.
Mich würde hierzu interessieren:
Wie wird ein solcher Punkt behandelt in Bezug auf die USt?
Entweder:
- Zählt auch die Erstattung wie ein Umsatz rein und es kommt durch diese Erstattung zu einer Überschreitung ODER
- sowohl Aufwendung als auch Erstattung der Aufwendung werden +/- auf dem Aufwandskonto gebucht ODER
- wir buchen Abgang und Eingang auf ein neutrales Finanzkonto (durchlaufender Posten) ?
Danke!