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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschale in Satzung
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 25.01.2025

Hallo Herr Pfeffer,
unsere MV hat folgende Aufnahme in unsere Vereinssatzung beschlossen:
"Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung kann aber beschließen, dass ihnen eine Ehrenamtspauschale i. S. des §3 Nr. 26a EStG gewährt wird".
Frage: Kann der Vorstand hiermit die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen?

Danke im Voraus für Ihre Antwort! .

Re: Ehrenamtspauschale in Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2025

Ja, die Regelung ist ja eindeutig und auch zulässig.

Re: Ehrenamtspauschale in Satzung
von: Danny ()
Datum: 03.09.2025

Ich habe bei unserer Satzung folgendes gefunden:
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Die satzungsgemäß
bestellten Amtsträger des Vereins, insbesondere Vorstandsmitglieder sowie
andere für den Verein tätige Mitglieder können auf Beschluss des erweiterten
Vorstandes eine Aufwandspauschale erhalten (Ehrenamtspauschale).

Warum entscheidet das der erweiterte Vorstand?

Re: Ehrenamtspauschale in Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 04.09.2025

Die Regelung macht so keinen Sinn, weil über alles der Vorstand entscheidet. Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist das der erweiterte Vorstand, weil alle Vorstandsmitglieder stimmberechtigt sind.