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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verstößt der Antrag zur Mitgliederversammlung gegen die Satzung?
von: Hans Meister ()
Datum: 25.01.2025

Hallo zusammen,

in unserer Vereinssatzung ist zur Aufnahme von Mitgliedern geregelt, dass die Aufnahme in den Verein schriftlich beim Vorstand eingereicht werden muss und dass die Mitgliedschaft mit dem Tag der Aufnahme beginnt. Weiterhin entscheidet der Vorstand über die Aufnahme. Eigentlich eine klare Sache.

Nun wurde durch ein Mitglied ein Antrag eingereicht, der die Mitgliederversammlung auffordert, zwei ehemalige Mitglieder welche um Wiederaufnahme baten, welche aber laut Vorstandsbeschluss erst nach der Mitgliederversammlung erfolgen soll, sofort in den Verein aufzunehmen. Explizit wird erwähnt, dass die Mitgliedschaft mit dem Tag der Antragstellung beginnen soll. Eines der ehemaligen Mitglieder bat zunächst sogar um rückwirkende Aufnahme.

Unabhängig von den Beweggründen, halte ich diesen Antrag für rechtlich nicht zustimmbar. Es wird faktisch gefordert, die Satzung zu mißachten. Diese regelt die Aufnahme von Mitgliedern durch Vorstandsentscheidung. Eine durch die Mitgliederversammlung erzwungene Aufnahme halte ich für rechtswidrig, da sie den Vorstand umgeht. Außerdem ist auch festgehalten, dass die MItgliedschaft mit dem Tag der Aufnahme beginnt, und nicht mit Antragstellung. Also alles nicht satzungskonform und damit rechtlich angreifbar. Muss man sich das gefallen lassen?

Mir ist bewusst dass es hier keine Rechtsberatung geben kann und darf, aber mich würde mal interessieren wie andere darüber denken. Ob ich mit meiner Annahme völlig falsch liege, oder nicht.

VG Hans

Re: Verstößt der Antrag zur Mitgliederversammlung gegen die Satzung?
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2025

Wenn die Satzung die Aufnahme von Mitgliedern dem Vorstand zuweist, hat die MV hier keine Möglichkeit zur Einflussnahme. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass eine solche Kompetenzuweisung nicht durch Beschlüsse der MV unterlaufen werden kann.
Ein möglicher Beschluss der MV wäre also nicht mehr als eine Empfehlung. Im übrigen müsste der Vorstand einen solchen Antrag gar nicht zulassen, weil er satzungswidrig ist.