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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Instandhaltung von zur Mitnutzung überlassener Anlage
von: Jessi55 ()
Datum: 27.01.2025

Hallo!

Wir sind ein kleiner Reitverein. Bisher ohne eigene Reitanlage.

Im Ort gibt es einen Reitstall, dessen Reitplätz und Reithalle wir für unsere Vereinsaktivitäten mit nutzen dürfen. Unentgeltlich.
Seit zwei Jahren führen wir einen Reitschulbetrieb auf dieser Anlage.

Der Reitplatz wurde vor unserem Reitschulbetrieb kaum noch vom Anlagenbetreiber genutzt und war zum Teil "eingewachsen".
Da er nun fast ausschließlich durch den Verein genutzt wird und im Sommer der Reitunterricht ausschließlich dort statt findet, haben wir vereinbart, uns auch um die Pflege zu kümmern: Wir haben einen Platzwart zur Pflege des Platzes und der Umrandung ernannt. Dieser erhält eine Entschädigung in Form der Ehrenamtspauschale.

Jetzt haben wir feststellen müssen, dass der Sandbelag des Platzes nicht mehr ausreichend ist und aufgefüllt werden müsste, ebenso muss die Umrandung des Platzes erneuert werden - das alles schon allein aus Sicherheitsgründen.

Der Anlagenbetreiber möchte diese Kosten nicht übernehmen (da er den Platz eh kaum nutzt und wir ihn ja auch unentgeltlich nutzen dürfen - fest verpachten möchte er ihn uns aber nicht). Unser Verein hat die Einnahmen der Reitschule grundsätzlich so kalkuliert, dass dafür Mittel zu Verfügung stünden.

Nun aber meine Frage: Ist es in Ordnung Geld für den Sand zu investieren, auch wenn es kein Vereinseigentum/Miet- oder Pachtsache ist?
Wenn ja, unter was verbucht man das? Materielles Wirtschaftsgut? Instandhaltung? Muss man den Sand "abschreiben" ?
Vermutlich handelt es sich um eine Summe zwischen 2000-3000€

Und was ist, wenn wir in 3 Jahren die Anlage doch nicht mehr nutzen dürfen?
Vielen Dank!

Re: Instandhaltung von zur Mitnutzung überlassener Anlage
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2025

Da gibt es gar keine Bedenken, es geht ja um erforderliche Kosten den Reitbetriebs.
Der Aufwand fällt unter Instandhaltung, wird also steuerlich sofort als Betriebsausgabe verbucht.

Das Risiko, den Platz nicht dauerhaft nutzen zu können, kann man nur zivilrechtlich absichern. Steuerlich spielt das keine Rolle. Die Gesamtkosten sind ja auch nicht wirklich hoch, und die Frage ist hier immer, ob das üblich und angemessen ist. Da der Platz im Gegenzug kostenfrei genutzt wird, kann es da keine Bedenken geben.

Re: Instandhaltung von zur Mitnutzung überlassener Anlage
von: Jessi55 ()
Datum: 27.01.2025

Vielen lieben Dank für die Antwort!
Das hat mir sehr geholfen!!