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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
JHV mit Neuwahlen und Satzungsänderung - Reihenfolge
von: ()
Datum: 29.01.2025

Guten Tag,

ich bin im Vorstand eines kleinen, nicht gemeinnützigen Vereins. Unsere drei Vorstände werden regelmäßig alle 2 Jahre neu gewählt. Üblicherweise geschieht das nach der Entlastung durch die Mitgliederversammlung. In der nächsten MV möchten wir aber die Satzung ändern und bisher nicht stimmberechtigten Fördermitgliedern das aktive und passive Stimmrecht einräumen. Das geschieht auch aus der Not heraus, dass wir sonst nicht genügend Personen für Vorstand, Beisitz und Kassenprüfung hätten. Außerdem soll den Fördermitgliedern so auch mehr Gestaltungsmöglichkeit im Verein gegeben werden.
Meine Frage ist nun, wann sollte die Satzungsänderung beschlossen werden? Kann ich die Abstimmung über die Satzungsänderung vor der Entlastung des Vorstandes und den Neuwahlen stattfinden lassen oder geht das erst nach den Wahlen? Oder steht es in der Tagesordnung am Ende und ein Mitglied stellt den Antrag, dass der TOP vorgezogen wird? Wie kann ich das sauber laufen lassen?

Danke & Gruß,
Alex Jühne

Re: JHV mit Neuwahlen und Satzungsänderung - Reihenfolge
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2025

Die Reihenfolge spielt hier keine Rolle. Die Satzungsänderung ist erst nach Eintragung wirksam. Deswegen wird noch nach alten Satzungsregelungen abgestimmt.

Re: JHV mit Neuwahlen und Satzungsänderung - Reihenfolge
von: ()
Datum: 29.01.2025

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Für den Verein bedeutet das also, dass auch nach Annahme der Satzungsänderung zunächst kein Fördermitglied (bisher ohne Stimmrecht) in ein Amt gewählt werden kann, sondern erst nach der Eintragung durch eine extra für die Wahl einberufene MV oder im Rahmen der nächsten regelmäßigen Versammlung im nächsten Jahr. Ist das so richtig?

Beste Grüße
Alex Jühne

Re: JHV mit Neuwahlen und Satzungsänderung - Reihenfolge
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2025

Ja, ganz richtig.