Re: Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder
von: Jessi55 ()
Datum: 31.01.2025
Hallo Herr Pfeffer!!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich würde mich freuen, wenn sie mir das noch kurz beantworten könnten:
Das heißt, dass es mit unserer Satzungsegelung erlaubt ist, dass ein Vorstandsmitglied zusätzlich zu seinem unbezahlten Posten als Vorstandsmitglied, ein vergütetes Ehrenamt im Verein bekleiden darf (in diesem Fall Übungsleiter), ohne dass es einen vorherigen Beschluss durch die MGV Bedarf?
Für die Vorstandsmitglieder, die in unserem Verein als ÜL etwas Geld erhalten, wurde jeweils mit zwei anderen Vorstandsmitgliedern eine ÜL-Vereinbarung unterzeichnet. Daher habe ich da eigentlich keine Bedenken in Hinsicht von Insichgeschäften.
In der Satzung ist sonst auch geregelt, welche Geschäfte der Vorstand darf und was über die MGV beschlossen werden muss. Da haben wir uns auch immer korrekt verhalten.
Ich hatte eben nur diesen Passus in einer deutlicheren Formulierung in Erinnerung und bin jetzt darüber gestolpert und war mir unsicher, ob wir richtig gehandelt haben oder jetzt irgendwie eingreifen müssen.
Vielen Dank für Ihre Mühen!!! 🙏🙏🙏