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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder
von: Jessi55 ()
Datum: 31.01.2025

Hallo!
Wir haben folgendes Problem:
In unserem kleinen Reitverein bin ich erst seit zwei Jahren Vorsitzende.
Wir haben uns eine Reitschule aufgebaut und Reitlehrer ehrenamtlich beauftragt und im Bereich der ÜL-Pauschale vergütet.

Zwei der Reitlehrer sind auch Vorstandsmitglieder.
Da auch schon vor meiner Amtszeit ein Vorstandsmitglied immer wieder etwas entlohnen Unterricht für den Verein gegeben hat, habe ich mir zunächst keine Gedanken gemacht.

Nun habe ich nochmal in der Satzung gelesen und bin über den Passus "Aufwandsentschädigung" gestolpert und finde diesen nicht eindeutig definiert und bin mir nicht sicher, ob die Vorstandsmitglieder für Ihre Tätigkeit als Übungsleiter hätten ohne Zustimmung der MGV überhaupt etwas bekommen dürfen:

"Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, das Vereinsämter entgeltlich gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung gemäß §3 26a EStGB ausgeübt werden. Bei Zahlung an die Vorstandsmitglieder selbst, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalt und Vertragsende ist der geschäftsführende Vorstand zuständig."

Oder ist mit dieser Formulierung allgemein nur das Vorstandsamt gemeint (dafür bekommen die Vorstandsmitglieder auch kein Geld)?
Und wenn nicht, wie verfahren wir jetzt am besten? Die JHV steht demnächst an.

Vielen Dank für die Hilfe!!

Re: Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2025

Unter das Vergütungsverbot des § 27 (3) BGB fällt nur die eigentliche Vorstandstätigkeit.
Es gilt aber grundsätzlich: Alle Geschäfte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftskreises bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Außerdem muss das Verbot von Insichgeschäften beachtet werden. Ein Vorstandsmitglied kann also nicht für sich selbst eine Vergütungsvereinbarung treffen.
"Aufwandentschädigung" ist ein problematische Begriff. Dem Vorstand steht ohne Satzungserlaubnis grundsätzlich nur ein Aufwandsersatz zu. Dazu gehören aber keine Zahlungen für Arbeitszeit und Arbeitskraft oder Zeitausfall.

Im übrigen regelt Ihre Satzung die Voraussetzungen ja eindeutig. Sie enthält eine Vergütungserlaubnis und klärt die Modalitäten. Wenn die eingehalten wurden, ist alles bestens.

Re: Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder
von: Jessi55 ()
Datum: 31.01.2025

Hallo Herr Pfeffer!!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Ich würde mich freuen, wenn sie mir das noch kurz beantworten könnten:
Das heißt, dass es mit unserer Satzungsegelung erlaubt ist, dass ein Vorstandsmitglied zusätzlich zu seinem unbezahlten Posten als Vorstandsmitglied, ein vergütetes Ehrenamt im Verein bekleiden darf (in diesem Fall Übungsleiter), ohne dass es einen vorherigen Beschluss durch die MGV Bedarf?

Für die Vorstandsmitglieder, die in unserem Verein als ÜL etwas Geld erhalten, wurde jeweils mit zwei anderen Vorstandsmitgliedern eine ÜL-Vereinbarung unterzeichnet. Daher habe ich da eigentlich keine Bedenken in Hinsicht von Insichgeschäften.

In der Satzung ist sonst auch geregelt, welche Geschäfte der Vorstand darf und was über die MGV beschlossen werden muss. Da haben wir uns auch immer korrekt verhalten.

Ich hatte eben nur diesen Passus in einer deutlicheren Formulierung in Erinnerung und bin jetzt darüber gestolpert und war mir unsicher, ob wir richtig gehandelt haben oder jetzt irgendwie eingreifen müssen.

Vielen Dank für Ihre Mühen!!! 🙏🙏🙏

Re: Aufwandsentschädigung an Vorstandsmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 31.01.2025

Das heißt, dass es mit unserer Satzungsegelung erlaubt ist, dass ein Vorstandsmitglied zusätzlich zu seinem unbezahlten Posten als Vorstandsmitglied, ein vergütetes Ehrenamt im Verein bekleiden darf (in diesem Fall Übungsleiter), ohne dass es einen vorherigen Beschluss durch die MGV Bedarf?

# Ja, das ist da ja gut und klar geregelt.

Für die Vorstandsmitglieder, die in unserem Verein als ÜL etwas Geld erhalten, wurde jeweils mit zwei anderen Vorstandsmitgliedern eine ÜL-Vereinbarung unterzeichnet. Daher habe ich da eigentlich keine Bedenken in Hinsicht von Insichgeschäften.

# Das wäre o.k., wenn die anderen Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt sind.