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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Säumige Schuldner temporär vom Trainingsbetrieb ausschließen
von: Dominik B ()
Datum: 11.02.2025

Guten Tag,

ich habe folgenden Sachverhalt.

Ich habe ein Mitglied, das im großen Umfang seinen Beitragspflichten nicht nachgekommen ist und aktiv Beiträge zurück gebucht hat , obwohl er eine gültige Mitgliedschaft hat.

Unsere Satzung sieht dabei einen möglichen Ausschluss vor, wenn mehr als drei Beiträge offen sind.
Wir haben dem Mitglied das Anhörungsrecht gegeben, er schreibt aber nicht auf die Email zurück, sondern schickt Nachrichten über Messenger, die für uns keine rechtliche Wirkung haben.
das Mitglied verweigert sich jeglicher offizieller Stellungnahme.

Zudem haben wir in 2024 einen Vorstandsbeschluss gefällt, dass ein Mitglied, wenn es über 150 Euro Beitragsschulden/Forderungen hat solange nicht am Training teilnehmen darf, bis der Betrag wieder unter 150 Euro liegt. Dies ist aktuell der Fall. Sodass das obige Mitglied nicht an den Angeboten des Vereins teilnehmen darf.

Wir haben Jahresbeiträge, die man monatlich zahlen kann um finanziell schwächeren den Sport zu ermöglichen. Also quasi eine Stundungsmöglichkeit
Entsprechendes Mitglied, ist ein Mitglied, dass monatlich zahlt.

Darf das Mitglied den Beitrag für die Zeit, wo es am Training nicht teilnehmen darf den Beitrag zurückhalten und nicht bezahlen bis es wieder dabei ist? Wenn er jährlicher Zahler wäre, hätte er die Möglichkeit ja nicht.

Und wenn wir ein Mitglied bspw. im März final ausschließen, gilt der Vereinsausschluss dann zum Jahresende (das ist der normale Austrittspunkt) oder zu dem Zeitpunkt , wann wir den Beschluss.

Vielen Dank für Ihren und euren Input

Re: Säumige Schuldner temporär vom Trainingsbetrieb ausschließen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2025

Darf das Mitglied den Beitrag für die Zeit, wo es am Training nicht teilnehmen darf den Beitrag zurückhalten und nicht bezahlen bis es wieder dabei ist?

# Nein, die Beitragspflicht ist nicht an Leistungen gebunden.

Und wenn wir ein Mitglied bspw. im März final ausschließen, gilt der Vereinsausschluss dann zum Jahresende (das ist der normale Austrittspunkt) oder zu dem Zeitpunkt , wann wir den Beschluss.

# Der Ausschluss ist ja aus wichtigen Grund, deswegen wirkt er nicht mit regulärer Frist (die ja ohnehin nur für die Kündigung gelten würde) sondern per sofort, d.h. mit Zugang an das Mitglied.

Re: Säumige Schuldner temporär vom Trainingsbetrieb ausschließen
von: Dominik B ()
Datum: 11.02.2025

Danke für die Info.

Wenn der Zahler seinen Beitrag überwiesen hätte für das ganze Jahr, müsste ich ihm dann den Anteil zurück erstatten / gutschreiben, bspw. April-Dezember 2024?

Re: Säumige Schuldner temporär vom Trainingsbetrieb ausschließen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.02.2025

Dann würde der Ausschluss aber nicht wegen Beitragsrückständen erfolgen?
Wird aus sonstigen Gründen ausgeschlossen, wird wohl eine Rückzahlung erfolgen müssen, wenn es keinen Grund für eine Aufrechnung gibt.

Re: Säumige Schuldner temporär vom Trainingsbetrieb ausschließen
von: DominikB. ()
Datum: 11.02.2025

Das Mitglied hat bspw Beiträge aus 2024 offen.
Bekommt dann eine Beitragsrechnung für komplett 2025.
Da er aber 2024 nicht zahlt würden wir ihn bspw im März 2025 ausschließen.
Hier müsste ich dann eine Gutschrift über 9 Monate erstellen und Jan bis März wäre zu zahlen und auch vollstreckbar?

Re: Säumige Schuldner temporär vom Trainingsbetrieb ausschließen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 12.02.2025

Sie dürfen natürlich Beitragsforderungen aus dem Vorjahr mit Vorauszahlungen auf das aktuelle Jahr verrechnen. Außerdem dürfen Mahnkosten in üblicher Höhe angesetzt werden.