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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vergünstigte Angebote für Mitglieder
von: Jessi55 ()
Datum: 12.02.2025

Guten Morgen!

Darf ein Verein seinen Mitgliedern Vergünstigungen anbieten?
Und wenn ja, an welche Bedingungen ist es gehalten?

Folgende Beispiele:

Wir sind ein Reitverein.

1. Wir würden einen Dressurlehrgang organisieren, an dem Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen dürfen.

2. Wir würden eine Bustour zu einer Hofreitschule oder einem Gestüt o.ä. organisieren. Eher eine gesellige, informative, unterhaltsame Reise. Auch hier dürfen Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen.

3. Wir würden eine gesellige Party/Disco veranstalten mit Eintrittspreis, Getränkeverkauf usw

- sind bei den o.g. Beispielen vergünstigungen oder gar kostenlose Angebote für die Mitglieder erlaubt, wenn die Nichtmitglieder den vollen Preis zahlen müssen?

Ich hatte dies bereits beim Finanzamt angefragt. Dort wurde mir was von der Zuwendungs-Grenze gesagt. Mich wundert nur, dass man oft bei anderen Vereinen liest, dass Angebote für Mitglieder vergünstigt sind (was ja eine gutes Lockmittel für den Verein ist), was ja bei häufigen Angeboten oder starken Vergünstigungen auch schnell die Zuwendungs-Grenze von 40-60€ übersteigt.

Vielen Dank!!!

Re: Vergünstigte Angebote für Mitglieder
von: W. Pfeffer ()
Datum: 12.02.2025

Die Finanzverwaltung hat zu dieser Frage bisher keine Stellung genommen, obwohl sie sich sehr oft stellt.
In der Literatur finden sich die Meinung, dass Rabatte im satzungsbezogenen Bereich unschädlich sind.
Außerdem gilt immer das, was, "verkehrsüblich" ist und dazu gehört eben auch, dass man zur Mitgliedergewinnung und -bindung Vorteile gewährt.

1. Wir würden einen Dressurlehrgang organisieren, an dem Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen dürfen.

# Hier gibt es keine Bedenken, weil satzungsbezogen.

2. Wir würden eine Bustour zu einer Hofreitschule oder einem Gestüt o.ä. organisieren. Eher eine gesellige, informative, unterhaltsame Reise. Auch hier dürfen Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen.

3. Wir würden eine gesellige Party/Disco veranstalten mit Eintrittspreis, Getränkeverkauf usw.

# In beiden Fällen gilt: Ist der Preis für Mitglieder unter den Eigenkosten, darf dieser Rabatt pro Jahr nicht höher sein als die Annehmlichkeitengrenze (40/60 €) und zudem nicht höher als der Mitgliedsbeitrag. Auch das ist zwar nicht einheitlich geregelt, gilt aber als allgemein anerkannt.

Re: Vergünstigte Angebote für Mitglieder
von: Jessi55 ()
Datum: 12.02.2025

Ganz herzlichen Dank für die Antwort!!