Re: Vergünstigte Angebote für Mitglieder
von: W. Pfeffer ()
Datum: 12.02.2025
Die Finanzverwaltung hat zu dieser Frage bisher keine Stellung genommen, obwohl sie sich sehr oft stellt.
In der Literatur finden sich die Meinung, dass Rabatte im satzungsbezogenen Bereich unschädlich sind.
Außerdem gilt immer das, was, "verkehrsüblich" ist und dazu gehört eben auch, dass man zur Mitgliedergewinnung und -bindung Vorteile gewährt.
1. Wir würden einen Dressurlehrgang organisieren, an dem Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen dürfen.
# Hier gibt es keine Bedenken, weil satzungsbezogen.
2. Wir würden eine Bustour zu einer Hofreitschule oder einem Gestüt o.ä. organisieren. Eher eine gesellige, informative, unterhaltsame Reise. Auch hier dürfen Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen.
3. Wir würden eine gesellige Party/Disco veranstalten mit Eintrittspreis, Getränkeverkauf usw.
# In beiden Fällen gilt: Ist der Preis für Mitglieder unter den Eigenkosten, darf dieser Rabatt pro Jahr nicht höher sein als die Annehmlichkeitengrenze (40/60 €) und zudem nicht höher als der Mitgliedsbeitrag. Auch das ist zwar nicht einheitlich geregelt, gilt aber als allgemein anerkannt.