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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücklastschriftgebühren
von: C.Schramm ()
Datum: 16.02.2025

Guten Morgen,

wir würden die von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren gerne von den Mitgliedern, die es betrifft, einfordern. Geht das ohne weiteres oder muss das in der Satzung/Beitragsordnung stehen?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe!

Re: Rücklastschriftgebühren
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.02.2025

Das sind Inkassokosten, die das Mitglied verursacht hat. Die kann man einfordern, wenn das Versäumnis beim Mitglied lag, etwa wenn es die neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hat.