wir würden die von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren gerne von den Mitgliedern, die es betrifft, einfordern. Geht das ohne weiteres oder muss das in der Satzung/Beitragsordnung stehen?
Das sind Inkassokosten, die das Mitglied verursacht hat. Die kann man einfordern, wenn das Versäumnis beim Mitglied lag, etwa wenn es die neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hat.