nicht eingetragener Verein - Satzung
von: Till Eulenspiegel ()
Datum: 16.02.2025
Hallo und guten Tag Forum.
Da ich nun seit Tagen nichts dazu finde, hier mein Problem:
nicht eingetragener Verein (seit 29 Jahren, ich kann es kaum glauben, immer noch kein e.V.)
Einladung zur ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung
Text-Ausschnitt Satzung:
"Die Einladung zu einer Hauptversammlung erfolgt
durch den Vereinsvorsitzenden unter Angabe der
Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen."
Ok. Doch wie wird eingeladen? Mündlich, schriftlich, E-Mail, Vereinszeitung oder Buschtrommel?
Seit 29 Jahren wird per Vereinszeitung eingeladen. Gedruckt oder per E-Mail.
1) Ist die Satzung so überhaupt rechtlich einsetzbar?
2) Sind die Vorstandwahlen und Beschlüsse seit 29 Jahren eigentlich alle nichtig?
3) Wie kann nun zur einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden?