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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
nicht eingetragener Verein - Satzung
von: Till Eulenspiegel ()
Datum: 16.02.2025

Hallo und guten Tag Forum.

Da ich nun seit Tagen nichts dazu finde, hier mein Problem:
nicht eingetragener Verein (seit 29 Jahren, ich kann es kaum glauben, immer noch kein e.V.)
Einladung zur ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung

Text-Ausschnitt Satzung:
"Die Einladung zu einer Hauptversammlung erfolgt
durch den Vereinsvorsitzenden unter Angabe der
Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen."

Ok. Doch wie wird eingeladen? Mündlich, schriftlich, E-Mail, Vereinszeitung oder Buschtrommel?
Seit 29 Jahren wird per Vereinszeitung eingeladen. Gedruckt oder per E-Mail.
1) Ist die Satzung so überhaupt rechtlich einsetzbar?
2) Sind die Vorstandwahlen und Beschlüsse seit 29 Jahren eigentlich alle nichtig?
3) Wie kann nun zur einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden?

Re: nicht eingetragener Verein - Satzung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.02.2025

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, muss in einer Weise eingeladen werden, die den Mitgliedern direkt zugeht., d.h. per Brief oder, wenn das im Verein üblich ist, auch per E-Mail. Auch die Zusendung einer Mitgliederzeitschrift fällt darunter.

3) Wie kann nun zur einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen werden?

Hier gilt nichts anderes, weil das Gesetz den Unterschied zur "ordentlichen" MV nicht kennt. Nur die Satzung könnte hier einen Unterschied machen.