Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ruhen der Mitgliedschaft
von: Jojo412 ()
Datum: 17.02.2025

Ich habe da ein Frage zum Thema Ruhen der Mitgliedschaft, da es in unserer Satzung leider keinen Passus hierzu gibt:

Der Vorstand möchte ein Mitglied aus dem Verein ausschließen. Laut Satzung muss er dies mit Begründung an einen Ausschuss weitergeben. Bislang wurde es bei solchen Vorgängen so gehandhabt, dass das betroffene Mitglied ab Abgabe vom Vorstand an den Ausschuss beitragsfrei gesetzt wurde und die Mitgliedschaft ruhte.

Da dies nie genau in der Satzung geregelt wurde (sie ist schon etwas älter) wollte ich einmal nachfragen, ob dies bis irgendwann einmal eine neue Satzung existiert, auch weiterhin so gehandhabt werden kann?

Nachtrag: Was genau bedeutet es wenn die Mitgliedschaft ruht?



Edited 1 time(s). Last edit at 17.02.2025 by Jojo412.

Re: Ruhen der Mitgliedschaft
von: W. Pfeffer ()
Datum: 17.02.2025

Wenn die Satzung das nicht ermöglicht, gibt es kein Ruhen der Mitgliedschaft.
Gemeint ist damit grundsätzlich, dass das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden ist. Aber das muss die Satzung in Einzelnen regeln.