Ruhen der Mitgliedschaft
von: Jojo412 ()
Datum: 17.02.2025
Ich habe da ein Frage zum Thema Ruhen der Mitgliedschaft, da es in unserer Satzung leider keinen Passus hierzu gibt:
Der Vorstand möchte ein Mitglied aus dem Verein ausschließen. Laut Satzung muss er dies mit Begründung an einen Ausschuss weitergeben. Bislang wurde es bei solchen Vorgängen so gehandhabt, dass das betroffene Mitglied ab Abgabe vom Vorstand an den Ausschuss beitragsfrei gesetzt wurde und die Mitgliedschaft ruhte.
Da dies nie genau in der Satzung geregelt wurde (sie ist schon etwas älter) wollte ich einmal nachfragen, ob dies bis irgendwann einmal eine neue Satzung existiert, auch weiterhin so gehandhabt werden kann?
Nachtrag: Was genau bedeutet es wenn die Mitgliedschaft ruht?
Edited 1 time(s). Last edit at 17.02.2025 by Jojo412.