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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung
von: Gerd ()
Datum: 18.02.2025

Unsere Rechnungslegung (EÜR) für 2024 wurde von den beiden Kassenprüfern erstellt und für in Ordnung befunden. An der bald stattfindenden MitgliederVersammlung können beide aber nicht teilnehmen.
In unsere Satzung steht ua.:
"....Sie (die Kassenprüfer) sind verpflichtet, mindestens ein Mal jährlich solche Prüfungen durchzuführen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten."
Kann trotzdem bei der MV ein anderes Mitglied die Entlastung des Finanzvorstandes beantragen?
Vielen Dank

Re: Kassenprüfung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 19.02.2025

Ja, das steht ja nicht, dass sie persönlich berichten müssen. Ersatzweise könnte das schriftlich geschehen.