Kassenprüfung
von: Gerd ()
Datum: 18.02.2025
Unsere Rechnungslegung (EÜR) für 2024 wurde von den beiden Kassenprüfern erstellt und für in Ordnung befunden. An der bald stattfindenden MitgliederVersammlung können beide aber nicht teilnehmen.
In unsere Satzung steht ua.:
"....Sie (die Kassenprüfer) sind verpflichtet, mindestens ein Mal jährlich solche Prüfungen durchzuführen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten."
Kann trotzdem bei der MV ein anderes Mitglied die Entlastung des Finanzvorstandes beantragen?
Vielen Dank