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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Klausurtagung
von: ()
Datum: 20.02.2025

Hallo Herr Pfeffer.
Ich habe als Beisitzerin die Tagesordnung zur angekündigten Klausurtagung des Vorstandes erhalten. Dort sind unter zwei TOP Beschlussfassungen vermerkt.

Beabsichtige Beschlussfassungen des Vorstandes auf der Klausurtagung.
Thema
1. Vertretungsberechtigung des Vorstands, die meiner Meinung klar in unserer Satzung i.V.m. Paragraph 26 BGB geregelt ist. Alle gewählten Mitglieder des Vorstandes von a bis e sind Vorstand im Sinne von Paragraf 26 BGB. Jeweils zwei vertreten den Verein. Da möchte man das nur der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende nach außen vertritt.

2. Änderungen der Signaturen bei Briefbögen Website usw. aufgrund der am 26.11.224 stattgefundenen Neu- und Wiederwahlen. Da haben die Wiedergewählten ein Problem mit und beharren darauf, dass diese namentlich zugeordneten Positionen erst geändert werden könnten, wenn der Eintrag ins Vereinsregister erfolgt ist. Damit lässt man sich aber auch andererseits viel Zeit.

Wie ist damit umzugehen?
Sind diese Beschlüsse rechtsgültig?
Dürfen Beschlüsse nicht nur auf der Vorstandssitzung gefasst werden?
GroßeFeder danke

Re: Klausurtagung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 20.02.2025

1. Vertretungsberechtigung des Vorstands, die meiner Meinung klar in unserer Satzung i.V.m. Paragraph 26 BGB geregelt ist. Alle gewählten Mitglieder des Vorstandes von a bis e sind Vorstand im Sinne von Paragraf 26 BGB. Jeweils zwei vertreten den Verein. Da möchte man das nur der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende nach außen vertritt.

# Möglich wäre, dass man das nur für das Innenverhältnis regelt. Das wäre gleichbedeutend mit einem Verbot, die entsprechenden Geschäfts zu tätigen, was der Vorstand durchaus machen kann.

2. Änderungen der Signaturen bei Briefbögen Website usw. aufgrund der am 26.11.224 stattgefundenen Neu- und Wiederwahlen. Da haben die Wiedergewählten ein Problem mit und beharren darauf, dass diese namentlich zugeordneten Positionen erst geändert werden könnten, wenn der Eintrag ins Vereinsregister erfolgt ist. Damit lässt man sich aber auch andererseits viel Zeit.

# Das ist falsch. Der Vorstand ist bereits mit der Wahl im Amt. Die Eintragung hat nur eine deklaratorische Bedeutung.

Re: Klausurtagung
von: ()
Datum: 20.02.2025

Frage: Können Bechlüsse überhaupt auf einer Klausurtagung gefasst werden???

# Worin unterscheidet sich denn diese Klausurtagung von einer normalen Vorstandssitzung und gibt es dazu eine Regelung in der Satzung?



Edited 1 time(s). Last edit at 20.02.2025 by pfeffer.

Re: Klausurtagung
von: ()
Datum: 20.02.2025

GroßeFeder schrieb:
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> Frage: Können Bechlüsse überhaupt auf einer
> Klausurtagung gefasst werden???
>
> # Worin unterscheidet sich denn diese
> Klausurtagung von einer normalen Vorstandssitzung
> und gibt es dazu eine Regelung in der Satzung?

##Es wurden Beratungspunkte zusammen getragen, die an zwei Tagen jeweils von 10 bis 17:30 Uhr beraten werden sollen. Diese vorab angesprochenen Punkte stehen in einer Tagesordnung unter dem übergeordneten
TOP 5 Vereinsinternes
- Austausch zu Vetretungsbefugnissen
Beschluss über die weitere Verfahrensweise
- Signatur- Beschluss über die weitere Verfahrensweise
- Finanzverwaltung usw. usw. Dann

TOP 6 Kinder- und Jugendtrauerarbeit usw usw

Eine Regelung zur Zusammenkunft für eine Klausurtagung und zur Beschlussfassung auf dieser findet sich nicht in der Satzung.
GroßeFeder

Re: Klausurtagung
von: pfeffer ()
Datum: 21.02.2025

Dann ist die Klausurtagung eben eine "normale" Vorstandssitzung, für die die allgemeinen Regelungen gelten.