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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: DaW ()
Datum: 22.02.2025

Hallo Herr Pfeffer,

in unserem Verein herrscht aktuell große Unruhe. Mitglieder, die bisher nicht an den Mitgliederversammlungen
unseres Vereins teilgenommen haben stiften großen Unmut, da sie meinen Ihnen fehlen wichtige Informationen vorallem was z.B. die Verwendung der finanziellen Mittel angeht. Sie wünschen die Offenlegung der Verwendung von Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Förderungen. Die tun wir regelmäßig in den MV mit dem Bericht durch den Kassenwart. Die Forderung der Offenlegung erfolgt öffentlich in einer Austauschplattform für Vereinsmitglieder, in der Hoffnung das andere Mitglieder mitziehen.

Sind wir verpflichtet außerhalb der Mitgliederversammlung die Finanzen offen zu legen. (Ein Jahresbericht mit einer Finanzauflistung ist öffentlich zugänglich)
Welche Möglichkeit haben wir gegen diese permanente Unruhestiftung, gegen den Vorstand, vorzugehen?

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 22.02.2025

Sind wir verpflichtet außerhalb der Mitgliederversammlung die Finanzen offen zu legen. (Ein Jahresbericht mit einer Finanzauflistung ist öffentlich zugänglich)

# Nein. Informationsrechte haben die Mitglieder nur innerhalb der Mitgliederverssammlung, es sei denn die Satzung regelt das ausdrücklich anders.


Welche Möglichkeit haben wir gegen diese permanente Unruhestiftung, gegen den Vorstand, vorzugehen?

# Man kann die Mitglieder hier nur auf die o.g. Rechtslage hinweisen. Rechtliche Mittel gäbe es nur, wenn sie das Vereinsleben unzumutbar stören.

Re: Mitgliederversammlung
von: DaW ()
Datum: 22.02.2025

Vielen Dank für die Rückmeldung. Eine gesonderte Regelung haben wir in unserer Satzung nicht festgehalten.
Leider vertreten die Mitglieder die Meinung sie wären gegenüber dem Vorstand laut BGB weisungsbefugt. Unsere Satzung regelt aber klar die Aufgaben der Mitgliederversammlung.

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 22.02.2025

Weisungsbefugt ist aber die Mitgliederversammlung, nicht die Mitglieder, auch nicht in ihrer Mehrheit.

Re: Mitgliederversammlung
von: DaW ()
Datum: 27.02.2025

Hallo Herr Pfeffer,

wir haben unserem Mitglied entsprechend geantwortet. Nun bekommen wir als Antwort, dass die Verpflichtung der Herausgabe sich aus § 27 in Verbindung mit §§ 259, 260 des BGB zur ordnungsgemäßen Rechenschaftslegung ergibt.

Dies bezieht sich doch aber auf den Kassenprüfbericht, oder? Wir haben in der MV im Mai 2024 den Kassenbericht des Kassenwartes vorgestellt. Die Kassenprüfung konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Im November 2024 haben wir darauf hingewiesen, dass die Kassenprüfberichte für 2023 und 2024 in der MV in diesem Jahr vorgestellt werden. Wir haben die Hintergründe erläutert und dies war auch für alle anwesenden Mitglieder in Ordnung. Nun werden wir aufgefordert, mit Bezug auf den obigen Paragrafen, die Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen, wohlwissend das die Kassenprüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 27.02.2025

Das ist falsch. Die Rechtsprechung und Literatur sagt etwas ganz anderes.
Das gilt auch für den Kassenprüfbericht, es sei denn, die Satzung regelt das so.

Lassen Sie sich von solchen Aussagen nicht unter Druck setzen. Der Verein sitzt am längeren Hebel.

Re: Mitgliederversammlung
von: DaW ()
Datum: 27.02.2025

Nein unsere Satzung hat dazu keine andere Regelung.

Sollte der Kassenprüfbericht mit der Einladung der MV versendet werden? Wäre das empfehlenswert oder wird dieser tatsächlich erst in der MV vorgestellt.

Es ist leider nicht so einfach sich nicht unter Druck setzen zu lassen

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 27.02.2025

Empfehlenswert vielleicht, aber ohne entsprechende Satzungsregelung nicht verpflichtend.
Etwas anderes kann sich aus dem Vereinsherkommen (langjährige Übung) ergeben.

Re: Mitgliederversammlung
von: DaW ()
Datum: 27.02.2025

Nein wir haben das bisher nie gemacht und der Verein ist inzwischen fast 10 Jahre alt. Es ist auch so, dass die Forderung immer von Mitgliedern kommt die nicht an den MV teilnehmen. Aber erst einmal vielen Dank. Ich werde dem Mitglied entsprechend antworten, dass wir die Kassenberichte in der MV vorstellen und nicht separat versenden.

Haben Sie eventuell noch einen Tipp - Gibt es eine Anlaufstelle an die man sich wenden kann für die Kassenprüfung? Wir versuchen nun seit 2,5 Monaten Steuerberater zu finden. allerdings haben alle keine freien Kapazitäten