Re: Mitgliederversammlung
von: DaW ()
Datum: 27.02.2025
Hallo Herr Pfeffer,
wir haben unserem Mitglied entsprechend geantwortet. Nun bekommen wir als Antwort, dass die Verpflichtung der Herausgabe sich aus § 27 in Verbindung mit §§ 259, 260 des BGB zur ordnungsgemäßen Rechenschaftslegung ergibt.
Dies bezieht sich doch aber auf den Kassenprüfbericht, oder? Wir haben in der MV im Mai 2024 den Kassenbericht des Kassenwartes vorgestellt. Die Kassenprüfung konnte leider noch nicht abgeschlossen werden. Im November 2024 haben wir darauf hingewiesen, dass die Kassenprüfberichte für 2023 und 2024 in der MV in diesem Jahr vorgestellt werden. Wir haben die Hintergründe erläutert und dies war auch für alle anwesenden Mitglieder in Ordnung. Nun werden wir aufgefordert, mit Bezug auf den obigen Paragrafen, die Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen, wohlwissend das die Kassenprüfung noch nicht abgeschlossen ist.