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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: Rothenburg ()
Datum: 25.02.2025

Guten Tag,
wir planen im Juni eine Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstandes. Meine Frage lautet: Kann man sowohl Präsenz als auch schriftlich und per E-Mail abstimmen lassen?

in unserer Satzung steht dazu folgendes:
Im Regelfall findet die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung statt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung jedoch auch virtuell mittels schriftlicher oder elektronischer Stimmabgabe stattfinden. Dabei können Beschlüsse mit einer angemessenen Fristsetzung für die Stimmabgabe gefasst werden. Dasa Abstimmungsergebnis wird durch ein unabhängiges Gremium festgestellt und bekannt gegeben.

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2025

Ziemlich unglückliche Formulierung. Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlussfassung sind nämlich zweierlei.
Legt man das gutwillig aus, wäre eine Abstimmung per E-Mail ohne das Einstimmigkeitserfordernis des BGB möglich. Aber ich habe da Zweifel.

Re: Mitgliederversammlung
von: Rothenburg ()
Datum: 26.02.2025

Danke für die Antwort,

verstehe ich das richtig, dass falls jemand dann Widerspruch einlegen würde gegen die schriftlichen Abstimmungen, diese dann nicht gültig wären?

Wie könnten wird die Formulierung für die Zukunft ändern, damit diese rechtsgültig wäre?

Danke

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2025

Ja, im Streitfall könnte ein Gericht urteilen, dass die Satzungsregelung unklar ist und deswegen die gesetzliche Regelung greift.
Eine geeignete Formulierung müsste klarstellen:
- dass es sich um eine schriftliche Beschlussfassung handelt die auch online erfolgen kann
- das abweichend von § 32 (3) BGB keine Einstimmigkeit erforderlich ist und dass der Beschluss unabhängig von der Zahl der Beteiligten Mitglieder wirksam ist.

Re: Mitgliederversammlung
von: Rothenburg ()
Datum: 27.02.2025

vielen Dank.