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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kündigung abgegeben persönlich im Verein und keine Weiterleitung an die zuständige Stelle
von: Rosenresli ()
Datum: 26.02.2025

Hallo zusammen,
ich bitte einmal um einen Rat dazu, wie wir hier verfahren sollen bzgl. der abgegebenen Kündigung:
Ein Vereinsmitglied hat die Kündigung bei uns am Tresen an das dortige Personal abgegeben (der Schwager des Mitgliedes hat es angenommen). Eine Bestätigung zum Empfang gab es da nicht, ist auch nicht üblich. Diese Kündigung ist bei uns im Vorstand nie angekommen und das Mitglied somit weiterhin im Verein und Verband. Keine Kündigung ergo keine Bestätigung vom Vorstand.
Die Mailadresse des Mitgliedes stimmte nicht mehr (die Mitglieder werden wenn vorhanden per Mail an die letzte uns bekannte Mailadresse eingeladen zur MV, die Rechnungen der nicht geleisteten Arbeitsstunden werden darüber versandt) und soll seit mehreren Jahren nicht mehr existieren. Die Mitglieder haben die Möglichkeit in der Vereinssoftware ihre Mailadresse bzw. postalische Anschrift mit einem übersandten Passwort selbst zu ändern und sind auch gehalten, die Daten aktuell zu halten. Die Mitglieder sind nach Einfügung der Software über die Nutzung informiert worden und bekamen alle ein PW zugesandt mit der Möglichkeit, dieses zu ändern.
Die Beiträge sind vom MItglied weiterhin per Lastschrift eingezogen über die Jahre und wurden auch nie widersprochen. Das hätte sie jetzt erst geprüft und festgestellt, dass abgebucht wurde.
Seit dem vergangenen Jahr werden Arbeitsstunden angemahnt, die nicht beglichen worden sind bis zum vertraglichen Stichtag. Daher gab es jetzt eine Mahnung und diese Rechnung wurde bemängelt.

Das Mitglied hätte auch erwartet, dass man sich einmal privat mit ihr in Verbindung setzt, weil man sich ja schließlich kennt und es ja auffallen müsste, dass sie nicht mehr im Verein trainiert.....Bei über 400 Mitlgiedern ist das wohl kaum möglich.

Also ich sehe da kein Verschulden des Vereins, sondern die Verantwortung liegt allein beim Mitglied.

Für eine Antwort dazu würde ich mich freuen
Viele Grüße
Rosenresli

Re: Kündigung abgegeben persönlich im Verein und keine Weiterleitung an die zuständige Stelle
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2025

Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die ohne Empfangsbestätigung wirksam ist.
Ein Brief, der in der Geschäftsstelle des Vereins abgegeben wird, genügt also. Es kann hier durchaus ein Organisationsverschulden des Vereins vorliegen. Das Mitglied muss aber nachweisen können, dass die Kündigung zugegangen ist.
Im Ürigen ist das Mitglied im Irrtum. Im Gegenteil: Aus der Treuepflicht des Mitglieds ergibt sich, dass es im Zweifel nachfragt.

Re: Kündigung abgegeben persönlich im Verein und keine Weiterleitung an die zuständige Stelle
von: Rosenresli ()
Datum: 26.02.2025

Danke Herr Pfeffer, das genügt uns als Antwort.
Einen Beweis kann sie nicht erbringen, da zu dem Schwager keinerlei Kontakt mehr besteht. Eine Kopie der Kündigung hat sie lt. ihrer Aussage nicht.