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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gebühr für Rücklastschriften
von: Jessi55 ()
Datum: 27.02.2025

Guten Morgen!

In unserem Verein werden die Mitgliedsbeiträge durch den Kassenwart eingezogen.
Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass es zu Rücklastschriften aufgrund von unausreichender Kontodeckung oder Bankenwechsel gekommen ist. Kann passieren...
In der Vergangenheit wurde das entsprechende Mitglied dann vom Kassenwart informiert und der entsprechende Beitrag zzgl. der von der Bank zusätzlich belasteten Rücklastschriftgebühr (3-6€, je nach Bankinstitut) eingefordert.
Leider wird unser Kassenwart dadurch immer wieder Mehr-belastet, weil jedesmal, und häufig auch die gleichen Mitglieder, ihrer Verantwortung nicht pflichtbewusst nachkommen und immer wieder kontaktiert und erinnert werden müssen. .. das nervt.

Im Bereich unseres Zweckbetriebes haben wir bereits zu Anfang eine Pauschale Rücklastschrift-/Bearbeitungsgebühr von 10€ im Falle einer Rücklastschrift eingeführt. Dies führt dazu, dass wir dort so gut wie keine Vorfälle mehr haben, und wenn, sich zeitnah um Behebung gekümmert wird.
Nun hat der Kassenwart angeregt, dieses auch für die Mitgliedsbeiträge, bzw. für alle Abbuchungen im Verein einzuführen, damit auch dort "Ruhe" reinkommt. Da wir bei den Mitgliedsbeiträgen die Zustimmung der MGV benötigen, würden wir es zum Beschluss der MGV vortragen.
Meine Frage ist allerdings, ob solch eine Rücklast-Gebühr für Mitgliedsbeiträge zulässig ist?

Re: Gebühr für Rücklastschriften
von: pfeffer ()
Datum: 27.02.2025

Ja, das geht problemlos. Wenn man das über die Satzung regelt, kann man die Rücklastgebühr als Vereinsstrafe ausgestalten. Das hat den Vorteil, dass man nicht nachweisen muss, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind

Re: Gebühr für Rücklastschriften
von: Jessi55 ()
Datum: 27.02.2025

Ach, das heißt, man muss erst eine Satzungsänderung vornehmen?

In unserer Satzung steht dazu bisher nichts, außer, dass die Höhe von Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und Zahlungen für nicht geleistete Arbeitsstunden von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Wir dachten nämlich, dass es ausreicht, es als TOP auf die Einladung zu setzen und von der MGV beschließen zu lassen...

Re: Gebühr für Rücklastschriften
von: pfeffer ()
Datum: 27.02.2025

Nein, dass muss nicht zwingend per Satzungsänderung geregelt werden. Das vereinfacht die Sache nur, weil ja sonst nur tatsächliche Inkassokosten auf das Mitglied umgelegt werden können.