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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung nach Auflösung
von: RalfK ()
Datum: 04.03.2025

Hallo,
Unser Verein leidet an Mitgliederschwund. Die jährlichen Einnahmen aus Beiträgen und kleinem Getränkeverkauf werden regelmäßig durch Fixkosten aufgefressen. Wir haben noch ein Guthaben auf dem Konto. Unser Vereinsgelände ist gepachtet. Die darauf befindlichen Bauten,Vereinsheim ( Bürocontainer) Werkzeugcontainer, Geräteschuppen gehören uns.
Mal angenommen wir müssten den Verein auflösen, weil entweder das Geld nicht mehr für die Fixkosten reicht, oder niemand mehr den 1. Vorsitzenden machen will. Wie sieht es dann mit der Haftung der übrigen Vorstandsmitgliedern aus, wenn das Guthaben nicht für die Räumung des Vereinsgeländes reicht?

Viele Grüße
Ralf

Re: Haftung nach Auflösung
von: pfeffer ()
Datum: 05.03.2025

Für solche wirtschaftlichen Risikiken haftet der Vorstand nur bei Insolvenzverschleppung, wenn also eine Überschuldung bestand. Dazu müssten die drohenden Kosten einer Räumung aber der Höhe nach bekannt sein.