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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahl Verein
von: Nicki ()
Datum: 24.03.2025

Wenn ich in bei derr Wahl eines Vereinsvorstandes 5 Stimmen habe, es gibt 8 Kanidaten, ich möchte aber nur 3 Stimmen vergeben ist mein Stimmzettel dann ungültig? Oder ann ich wie bei jeder Kommunalwahl Stimmen einfach verfallen lassen. Wo finde ich die entsprechende rechtliche Vorschrift?

Re: Vorstandswahl Verein
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2025

Es gibt da keine allgemeinen Vorschriften. Es kommt allein auf die Satzung an. Gesetzlich gilt nämlich die Einzelwahl. Abweichende Verfahren muss die Satzung regeln. Grundsätzlich muss aber ein Stimmzettel nicht ungültig sein, wenn nicht alle Stimmen genutzt werden.

Re: Vorstandswahl Verein
von: Nicki ()
Datum: 25.03.2025

Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist, dass in der Satzung nichts festgelegt ist. Weder, dass es eine Wahlordnung gibt, noch sonst irgendwas. Und es wurde auf mehrmalige Nachfrag wiederholt gesagt, dass jeder seine 5 Stimmen vergeben muss. Einige Mitglieder überlegen die Wahl anzufechten. Da aber die ganze Mitgliederversammlung eher fragwürdig verlief, wollen sie gerne rechtlich auf der sicheren Seite sein. Daher meine Frage nach einer Rechtsgrundlage.

Re: Vorstandswahl Verein
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2025

Wenn die Satzung dieses Wahlverfahren nicht ausdrücklich erlaubt, ist es unzulässig, weil es kein Einzelwahlverfahren ist. Die Anfechtung der Wahl wäre also sicher erfolgreich.



Edited 1 time(s). Last edit at 25.03.2025 by pfeffer.